werden vor dem 01.01.2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherungsverträge zur Sicherung von Schulden eingesetzt, müssen einige Kriterien eingehalten werden, um eine Steuerpflicht der Zinsen zu vermeiden. Deshalb sollte vor jeder Umschuldung, bei der eine solche Sicherung erfolgt, mit dem Steuerberater gesprochen werden.
Die Finanzverwaltung will beim Ansatz der Entfernungspauschale die kürzeste Straßenverbindung berücksichtigen. Dies ist aber nicht immer richtig, so dass auch längere Straßenverbindungen anerkannt werden müssen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die längere Strecke verkehrsgünstiger ist.
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen Weichen gestellt werden, um Steuerzahler und Steuerverwaltung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand zu entlasten. Für den Steuerzahler sollen Anspruchsvoraussetzungen wegfallen oder vereinfacht werden und Dokumentations- aufwand (Aufwand zur Beschaffung, Aufbereitung und Übermittlung von Daten und Nachweisen) verringert werden. Die bei der Steuerverwaltung frei werdenden Kapazitäten könnten für komplexe und risikoträchtige Fälle genutzt werden. Die Ansätze sind gut, aber sicher nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Zu Ihrer Beratung stehen wir Ihnen gerne mit unseren Mitarbeitern in Garmisch-Partenkirchen zur Verfügung. Unsere Beratungsleistungen erbringen wir bundesweit. Weiter Informationen zu den angebotenen Leistungen finden Sie in unserer Kanzleibroschüre die Ihnen hier zum Download bereitsteht.
Mit den Besten Grüße aus Garmisch-Partenkirchen





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