Mit dem elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) müssen ab 1. Januar 2010 für jeden Arbeitnehmer mit jeder Entgeltabrechnung umfangreiche Daten an eine zentrale Speicherstelle übermittelt werden (Ausnahme: Geringfügig Beschäftigte im Privathaushalt, Ver-sorgungsbezugsempfänger).


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