Neu: Sofortmeldung ab 01.01.2009 in verschiedenen Branche
Schwarzarbeit ist und bleibt ein Thema in Deutschland. Um dieser weiter entgegen zu wirken, wird es voraussichtlich zum 01.01.2009 eine neue gesetzliche Regelung geben.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des SGB IV – liegt derzeit als Entwurf vor - wird in neun Branchen die sogenannte Sofortmeldung eingeführt. Als Arbeitgeber in den betroffenen Wirtschaftszweigen haben Sie die Pflicht, für Ihre neuen Mitarbeiter vor Beginn der Beschäftigung den Tag der Beschäftigungsaufnahme elektronisch zu melden.
Baugewerbe
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
Personenbeförderungsgewerbe
Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
Schaustellergewerbe
Unternehmen der Forstwirtschaft
Gebäudereinigergewerbe
Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen beteiligen
Fleischwirtschaft
Die notwendigen Angaben des Mitarbeiters (Name, SV-Nummer, Betriebsnummer und Eintrittsdatum) sind an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung zu melden.
Liegt bei einer Kontrolle für einen Beschäftigten eine solche Meldung nicht vor, ist dies ein Verdachtsmoment auf Schwarzarbeit. Es ist also wichtig, dass der neue Arbeitnehmer rechtzeitig angemeldet wird.
Damit die Meldung stets frühzeitig veranlasst werden kann, sollten wir die damit verbundenen Tätigkeiten miteinander bzw. aufeinander abstimmen. Bitte kommen Sie auf mich zu. Ich bin Ihnen gerne behilflich.
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