Zugspitzstraße 33 82467 Garmisch-Partenkirchen  
Tel.: 08821 9669 200 Fax.: 08821 9669 210  

 
  • Steuern
  • Wirtschaft
  • Treuhand
  • my.stb-scheck.de
  • Service
  • Stellenangebote
  • Unternehmen
  • Unternehmen online
  • Fibu online
  • Personalwesen
  • Finanzbuchhaltung
  • Rechner
  • Zahlen u. Fakten
  • Formulare
  • Neu: Sofortmeldung ab 01.01.2009 in verschiedenen Branche
    Lohn und Gehaltsabrechnungen


    Schwarzarbeit ist und bleibt ein Thema in Deutschland. Um dieser weiter entgegen zu wirken, wird es voraussichtlich zum 01.01.2009 eine neue gesetzliche Regelung geben.

     

    Sofortmeldung

     

     Personalstammblatt Sofortmeldung zur Sozialversicherung

     

    Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des SGB IV – liegt derzeit als Entwurf vor - wird in neun Branchen die sogenannte Sofortmeldung eingeführt. Als Arbeitgeber in den betroffenen Wirtschaftszweigen haben Sie die Pflicht, für Ihre neuen Mitarbeiter vor Beginn  der Beschäftigung den Tag der Beschäftigungsaufnahme elektronisch zu melden.

     

    • Baugewerbe
    • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
    • Personenbeförderungsgewerbe
    • Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
    • Schaustellergewerbe
    • Unternehmen der Forstwirtschaft
    • Gebäudereinigergewerbe
    • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen beteiligen
    • Fleischwirtschaft

     

    Die notwendigen Angaben des Mitarbeiters (Name, SV-Nummer, Betriebsnummer und Eintrittsdatum) sind an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung zu melden.

    Liegt bei einer Kontrolle für einen Beschäftigten eine solche Meldung nicht vor, ist dies ein Verdachtsmoment auf Schwarzarbeit. Es ist also wichtig, dass der neue Arbeitnehmer rechtzeitig angemeldet wird.

     

    Damit die Meldung stets frühzeitig veranlasst werden kann, sollten wir die damit verbundenen Tätigkeiten miteinander bzw. aufeinander abstimmen. Bitte kommen Sie auf mich zu. Ich bin Ihnen gerne behilflich.

    Informationen zur Lohnabrechnung

    • Elena - neues Meldeverfahren für Arbeitgeber
    • Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis 2012 verlängert
    • Gesetz über den Nachweis für Arbeitsverhältnis geltende wesentlichen Bedingungen
    • Neu: Sofortmeldung ab 01.01.2009 in verschiedenen Branche
    • Verpflegungsmehraufwand Inland bei 8 bis 24 Stunden Abwesenheit
    • Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeiten im Ausland ab dem 1.1.2009
    • Lohn- und Gehaltsabrechung online Brutto- Nettolohnermittlung
    • Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherung 2011 - 2005
    • Entfernungspauschalen ab 2007 vor und nach dem BVerfG-Urtei
    • Verzeichnis der Berufsgenossenschaften
    • Sachbezugswerte 2009 für Verpflegung u. Unterkunft
    • Sachbezugswerte 2009 für Verpflegung u. Unterkunft
    • Sachbezugswerte 2011 für Verpflegung u. Unterkunft
    • Sachbezugswerte 2008 für Verpflegung u. Unterkunft
    • Sachbezugswerte 2007 für Verpflegung u. Unterkunft
    Lohnvorerfassung u. Auswertungen online
    Sehen Sie in der folgenden Demo, wie die Lohnabrechnung mit Hilfe von Unternehmen-online vereinfacht werden kann. Die für Lohnabrechnung, Netto- u. Bruttolohn Ermittlung notwendigen Stammdaten können schnell u. sicher ausgetauscht werden. Nach Prüfung und Abrechnung in unserer Kanzlei können Sie zeitnah die Auswertungen ansehen und ausdrucken. Gleiches gilt auch für Zahlungsvorschläge die sie per Knopfdruck ausführen können.
    Zahlen im Personalwesen

    unsere Partner

    Fritz Scheck Steuerberater
    steuern+wirtschaft+treuhand
    Zugspitzstraße 33
    82467 Garmisch-Partenkirchen


    Tel.: + 49 88 21 9 66 92 00
    Fax: + 49 88 21 9 66 92 10
    www.stb-scheck.de
    sekretariat@stb-scheck.de

    Home
    Sitemap
    Kontakt
    my.stb-scheck.de
    Empfehlung
    Top-Themen Rss*
    Steuerbriefe

     

    steuern + wirtschaft + treuhand
    Finanzbuchhaltung | Lohn u. Gehalt | IT Beratung
    Existenzgründung | Consulting

    Unternehmen online
    support
    zurück | drucken

    Share it
    © Fritz Scheck 2008