Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt Verpflegung, Wohnung oder Unterkunft zur Verfügung – sog. Sachbezüge –, müssen diese als „geldwerter Vorteil“ versteuert werden. Es gelten einheitliche Werte für die alten und neuen Bundesländer.
Im folgenden haben wir für Sie die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zusammengestellt.



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