Zugspitzstraße 33 82467 Garmisch-Partenkirchen  
Tel.: 08821 9669 200 Fax.: 08821 9669 210  

 
  • Steuern
  • Wirtschaft
  • Treuhand
  • my.stb-scheck.de
  • Service
  • Stellenangebote
  • Unternehmen
  • Unternehmen online
  • Fibu online
  • Personalwesen
  • Finanzbuchhaltung
  • Rechner
  • Zahlen u. Fakten
  • Formulare
  • Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeiten im Ausland ab dem 1.1.2009
    Lohn und Gehaltsabrechnungen


    Mit Schreiben vom 17.12.2009 hat das Bundesfinanzministerium die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen bekannt gemacht.

     

     Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten
         im Ausland ab dem 1.1.2010 (Übersicht nach einzelnen 
         Ländern)

     Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten
         im Ausland ab dem 1.1.2009 (Übersicht nach einzelnen 
         Ländern)

     

     Reisekostenvergütung Inland

     

    Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24.00 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.

     

    Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.

     

    Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar, für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. Das gilt auch für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland.

    Informationen zur Lohnabrechnung

    • Elena - neues Meldeverfahren für Arbeitgeber
    • Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis 2012 verlängert
    • Gesetz über den Nachweis für Arbeitsverhältnis geltende wesentlichen Bedingungen
    • Neu: Sofortmeldung ab 01.01.2009 in verschiedenen Branche
    • Verpflegungsmehraufwand Inland bei 8 bis 24 Stunden Abwesenheit
    • Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeiten im Ausland ab dem 1.1.2009
    • Lohn- und Gehaltsabrechung online Brutto- Nettolohnermittlung
    • Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherung 2011 - 2005
    • Entfernungspauschalen ab 2007 vor und nach dem BVerfG-Urtei
    • Verzeichnis der Berufsgenossenschaften
    • Sachbezugswerte 2009 für Verpflegung u. Unterkunft
    • Sachbezugswerte 2009 für Verpflegung u. Unterkunft
    • Sachbezugswerte 2011 für Verpflegung u. Unterkunft
    • Sachbezugswerte 2008 für Verpflegung u. Unterkunft
    • Sachbezugswerte 2007 für Verpflegung u. Unterkunft
    Lohnvorerfassung u. Auswertungen online
    Sehen Sie in der folgenden Demo, wie die Lohnabrechnung mit Hilfe von Unternehmen-online vereinfacht werden kann. Die für Lohnabrechnung, Netto- u. Bruttolohn Ermittlung notwendigen Stammdaten können schnell u. sicher ausgetauscht werden. Nach Prüfung und Abrechnung in unserer Kanzlei können Sie zeitnah die Auswertungen ansehen und ausdrucken. Gleiches gilt auch für Zahlungsvorschläge die sie per Knopfdruck ausführen können.
    Zahlen im Personalwesen

    unsere Partner

    Fritz Scheck Steuerberater
    steuern+wirtschaft+treuhand
    Zugspitzstraße 33
    82467 Garmisch-Partenkirchen


    Tel.: + 49 88 21 9 66 92 00
    Fax: + 49 88 21 9 66 92 10
    www.stb-scheck.de
    sekretariat@stb-scheck.de

    Home
    Sitemap
    Kontakt
    my.stb-scheck.de
    Empfehlung
    Top-Themen Rss*
    Steuerbriefe

     

    steuern + wirtschaft + treuhand
    Finanzbuchhaltung | Lohn u. Gehalt | IT Beratung
    Existenzgründung | Consulting

    Unternehmen online
    support
    zurück | drucken

    Share it
    © Fritz Scheck 2008