Die Rechtsprechung leitet für den Arbeitgeber eine gewisse Fürsorge-,
Aufklärungs- und Informationspflicht für seine Mitarbeiter her, die, wie die
aktuelle Rechtsprechung zeigt (BAG, Urteil vom 17.10.2000 - 3 AZR 605/99), auch
für Versorgungsansprüche gilt. Da der Arbeitnehmer seit dem 01.01.2002 einen
Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung hat,
ist es Arbeitgebern dringend zu empfehlen den Arbeitnehmer darüber zu
informieren.
Wir weisen darauf hin, dass wir für die angebotene Berechnung keine Gewähr
übernehmen. Für eine persönliche Beratung und für Ihre Fragen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung, da viele Faktoren bei der Umsetzung der betrieblichen
Altervorsorge eine Rolle spielen.
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