Das neue Erbschaftsteuerrecht ist 2008 mit Rückwirkung zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Für das Jahr 2007 kann im Fall der Erbschaft gewählt werden, ob altes oder neues Recht Anwendung finden soll, aber dies nur unter Beibehaltung des bisherigen Freibetrag. Im folgenden haben wir für Sie die aktuellen Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungssteuer zusammengestellt.

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