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    Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist.

    Im Einzelnen können nachfolgend aufgezeigte Unterlagen nach dem 31.12.2010 vernichtet werden:

     

    • Aufbewahrungsfrist 10 Jahre*: Bücher, Inventare, Bilanzen, Rechnungen und Buchungsbelege (Offene-Posten-Buchführung) - d. h. Bücher mit Eintragung vor dem 1.1.2000, Bilanzen und Inventare, die vor dem 1.1.2000 entstanden sind, sowie Belege mit Buchfunktion.

    • Aufbewahrungsfrist 6 Jahre*: Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien von abgesandten Handels- und Geschäftsbriefen, sonstige Unterlagen - d. h. Unterlagen und Lohnkonten, die vor dem 1.1.2004 entstanden sind.

     

    * Dies gilt nicht, soweit Bescheide noch nicht endgültig und soweit Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren anhängig sind.

      Hier haben wir ein Dokument (*.pdf) für Sie zusammengestellt, welche Unterlagen nach dem 31.12.2010 vernichtet werden können.

     

      Hier haben wir ein Dokument (*.pdf) für Sie zusammengestellt, welche Unterlagen nach dem 31.12.2009 vernichtet werden können.

     

      Hier haben wir ein Dokument (*.pdf) für Sie zusammengestellt, welche Unterlagen nach dem 31.12.2008 vernichtet werden können.

     

      Hier haben wir ein Dokument (*.pdf) für Sie zusammengestellt, welche Unterlagen nach dem 31.12.2007 vernichtet werden können.

     

      Hier haben wir ein Dokument (*.pdf) für Sie zusammengestellt, welche Unterlagen nach dem 31.12.2006 vernichtet werden können.

     

      Hier haben wir ein Dokument (*.pdf) für Sie zusammengestellt, welche Unterlagen nach dem 31.12.2005 vernichtet werden können.

    Zahlen und Fakten

    • Verbraucherpreisindex der Kalenderjahre 2003 - 2010
    • Alte und neue Erbschafts- u. Schenkungssteuerfreibeträge
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