Kernaussage Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz. Sie ist nach § 247 Abs. 2 BGB verpflichtet, den aktuellen Stand im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Zweimal jährliche Anpassung Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs.