BAG zur Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung
Auf die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen sind zwar die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nicht anwendbar. Vielmehr erfolgt die gerichtliche Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Jedenfalls bei der befristeten Erhöhung der Arbeitszeit in einem erheblichen Umfang - im Streitfall für drei Monate um 4/8 - bedarf es aber zur Annahme einer nicht ungerechtfertigten Benachteiligung des Arbeitnehmers iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB solcher Umstände, die auch bei einem gesonderten Vertrag über die Arbeitszeitaufstockung dessen Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG rechtfertigen würden.
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BAG zur Tendenzträgereigenschaft von erzieherisch tätigwerdenden Ausbildern
Nach dem auch im Beschlussverfahren anzuwendenden § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss im Antrag der betriebliche Vorgang, hinsichtlich dessen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats streitig ist, so genau bezeichnet werden, dass mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist. Dafür muss der jeweilige Streitgegenstand so konkret umschrieben werden, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann.
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BAG zum Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während festgelegter Pausenzeiten
Ordnet der Arbeitgeber an, dass Arbeitnehmer während der Pausenzeiten, die in einem unter Beteiligung des Betriebsrats abgeschlossenen Dienstplan festgelegt sind, zu arbeiten haben, kann der Betriebsrat nach § 23 Abs. 3 BetrVG iVm. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG vom Arbeitgeber verlangen, diese Anordnung künftig zu unterlassen. Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitgeber duldet, dass Arbeitnehmer während der dienstplanmäßig festgelegten Pausenzeiten arbeiten.
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BAG zum Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Bedarf die ordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen außer der Zustimmung des Integrationsamts einer Zulässigkeitserklärung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG und hat der Arbeitgeber diese vor dem Ablauf der Monatsfrist des § 88 Abs. 3 SGB IX beantragt, kann die Kündigung noch nach Fristablauf wirksam ausgesprochen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber die Kündigung unverzüglich erklärt, nachdem die Zulässigkeitserklärung nach § 18 BErzGG vorliegt.
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BAG zur Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel
Der nach der Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel gewährte Vertrauensschutz in die frühere Auslegung als "Gleichstellungsabrede" für Verträge, die vor dem 1. Januar 2002 ("Altverträge") vereinbart worden sind, unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung.
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ArbG Bochum zur außerordentlichen Kündigung wegen Verunglimpfung auf Facebook
Das ArbG Bochum hat mit Urteil vom 29.3.2012 (3 Ca 1283/11) entschieden, dass selbst schwere Verunglimpfungen durch einen Azubi über das soziale Netzwerk Facebook eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses nicht rechtfertigen (Urteilszusammenfassung mit Praxishinweisen).
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BAG zur internationalen Zuständigkeit für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
1. Für Beitragsklagen gemeinsamer Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (hier: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) gegen Unternehmen der Bauwirtschaft, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben, ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben. Das folgt aus Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 76, 67 EuGVVO iVm. § 15 Satz 2 AEntG (§ 8 AEntG aF).
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BAG zur tariflichen Altersgrenze für Flugzeugführer
1. Die tarifliche Altersgrenze für Flugzeugführer in § 19 Abs. 1 des Manteltarifvertrags Nr. 1 für das Cockpitpersonal der Condor und Condor Berlin idF vom 1. Januar 2005 (MTV Nr. 1), die mit dem Ende des Monats der Vollendung des 60. Lebensjahres eintritt, verletzt das schon vor seiner Konkretisierung durch die Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG im primären Unionsrecht verankerte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Die Altersgrenze ist jedenfalls unangewendet zu lassen.
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BAG zur tariflichen Kompensationszahlung für nicht ausgezahlte tarifliche Zuwendung
1. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Kompensationszahlung nach § 2 des 3. ÄndErg-TV ist das Vorliegen eines positiven Betriebsergebnisses im betriebswirtschaftlichen Sinn im Geschäftsjahr. Dabei ist auf die Arbeitgeberin als Ganzes, nicht auf einzelne Einrichtungen oder Buchungskreise abzustellen.
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BSG zur Definition eines "illegalen" Beschäftigungsverhältnisses
1. Werden objektiv zentrale arbeitgeberbezogene Pflichten des Sozialversicherungsrechts (Zahlungs-, Melde-, Aufzeichnungs-, Nachweispflichten) verletzt, ist ein Beschäftigungsverhältnis "illegal" iS des § 14 Abs 2 Satz 2 SGB 4.
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BGH zur Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax
Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax ist grundsätzlich durch einen Abgleich des Sendeberichts mit einem aktuellen Verzeichnis oder einer anderen geeigneten Quelle sicherzustellen, dass die angewählte Telefax-Nummer derjenigen des angeschriebenen Gerichts entspricht.
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BGH zur Kontrolle des anwaltlichen Fristenkalenders
Eine Frist darf im Fristenkalender erst dann gestrichen und als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die Person, die mit der Kontrolle betraut ist, sich anhand der Akte oder des postfertigen, die Frist erledigenden Schriftsatzes selbst vergewissert hat, dass zweifelsfrei nichts mehr zu veranlassen ist.
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