Termine und Fristenkalender 2012
Im folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Steuertermine für das Kalenderjahr 2012 zusammengestellt die Termine für das Kalenderjahr 2011 fnden Sie unter diesem Link:
-> Fristen und Termine 2010/2011
-> Fristen und Termine 2009/2010
Einkommens- und Lohnsteuererklärung 2012
Soweit Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung zu fertigen und abzugeben, ist die Erklärung grundsätzlich bis spätestens 31. Mai des Folgejahres einzureichen; für das abgelaufene Kalenderjahr 2011 also bis 31.05.2012.
Besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, können Arbeitnehmer zur Erstattung überzahlter Lohnsteuer eine Einkommensteuerveranlagung beantragen. Die Antragstellung erfolgt durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Diese muss innerhalb der allgemeinen Festsetzungsverjährungsfrist von vier Jahren beim zuständigen Finanzamt eingehen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Arbeitslohn bezogen wurde. Diese Regelung gilt für alle Veranlagungszeiträume ab 2005. Ihre Steuererklärung 2011 kann bis zum 31.12.2015 beim Finanzamt eingereicht werden.
Sollte es notwendig sein, können wir für die Einkommens- u. Lohnsteuererklärung einen Fristverlängerungsantrag bis zum 31.12.2012 bzw. 28.02.2013 stellen.
Vorauszahlungen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kirchenst. 2012
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Vorauszahlungen der Gewerbe- und Grundsteuer 2012
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Umsatzsteuervoranmeldungen u. Lohnsteueranm. - Abgabe u. Zahlung 2012
Monatszahler (Lohnsteuer / Umsatzsteuer)
Hinweis: Für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist eine Dauerfristverlängerung um einen Monat möglich, §§ 46 ff Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV
- 10. Januar
- 10. Februar
- 12. März
- 10. April
- 10. Mai
- 11. Juni
- 10. Juli
- 10. August
- 10. September
- 10. Oktober
- 12. November
- 10. Dezember
Vierteljahreszahler (Lohnsteuer / Umsatzsteuer)
- 10. Januar
- 10. April
- 10. Juli
- 10. Oktober
Jahreszahler (nur Lohnsteuer)
- 10. Januar
Vorauszahlungen Fremdenverkehrsbeitrag 2012
- 01. Juli
Fälligkeitstermine in der Sozialversicherung 2012
Beiträge zur Sozialversicherung müssen von allen Unternehmen pünktlich abgeführt werden. Bei den Terminen kommt es auf die Wertstellung beim Zahlungsempfänger an, entsprechende Banklaufzeiten sind also zu beachten. Die relevante Vorschrift, §23 SGB IV sieht für die Beiträge zur Sozialversicherung vor, dass diese bis zum "drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig" sind, in dem die Beschäftigung für die das Gehalt gezahlt wird, ausgeübt wird.
Bis zu folgenden Terminen müssen die Beiträge überwiesen sein:
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Abgabetermin Beitragsnachweise |
Zahlungseingang Beiträge |
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25.01.2012 |
27.01.2012 |
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23.02.2012 |
27.02.2012 |
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26.03.2012 |
28.03.2012 |
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24.04.2012 |
26.04.2012 |
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24.05.2012 |
29.05.2012 |
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25.06.2012 |
27.06.2012 |
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25.07.2012 |
27.07.2012 |
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27.08.2012 |
29.08.2012 |
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24.09.2012 |
26.09.2012 |
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25.10.2012 |
29.10.2012 |
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26.11.2012 |
28.11.2012 |
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19.12.2012 |
21.12.2012 |
Die der Terminsetzung folgende Vorschrift, §24 SGB IV regelt den Fall, dass die Zahlungstermine für die Beiträge zur Sozialversicherung nicht eingehalten werden. Für jeden Monat ist ein Prozent Säumniszuschlag zu zahlen. Arbeitgeber sollten die Fälligkeitstermine daher in ihren Arbeitsabläufen berücksichtigen.






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