Einführung
Unternehmer deren Gesamtumsatz im Vorjahr 17.500 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird, gelten als Kleinunternehmer. Bei ihnen wird die Umsatzsteuer nicht erhoben, zum Vorsteuerabzug sind sie nicht berechtigt. Allerdings haben Kleinunternehmer das Recht zur Normalversteuerung zu optieren.

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