Zugspitzstraße 33 82467 Garmisch-Partenkirchen  
Tel.: 08821 9669 200 Fax.: 08821 9669 210  

 
  • Steuern
  • Wirtschaft
  • Treuhand
  • my.stb-scheck.de
  • Service
  • Stellenangebote
  • Unternehmen
  • Top-Themen *RSS
  • Steuerbriefe
  • Präsentationen
  • RSS Nachrichten
  • Termine
  • Finanzämter
  • Archiv
  • Ärztliche Gutachten - steuerfrei oder steuerpflichtig?


    Einführung
    Nach der Rechtsprechung des EuGH, dem das nationale Recht folgt, sind ärztliche Gutachten nur steuerfrei, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. In der Praxis herrscht häufig Unsicherheit, ob die Gutachten steuerpflichtig sind oder nicht. Zahlreiche neue Urteile sorgen dafür, dass es schwierig, ist den Überblick zu behalten.

     

    Katalog der steuerpflichtigen u. steuerfreien Umsätze aus der Erstellung von Gutachten/Sachverständigentätigkeit durch Ärzte und Ärztinnen

     

    Gesetzesgrundlagen

    Eine Tätigkeit im Sinne von § 4 Nr. 14 UStG ist die Ausübung der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung "Arzt" oder "Ärztin". Allerdings sind nicht alle Umsätze der Berufsgruppe steuerfrei, sondern nur Tätigkeiten, die zum Zwecke der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen bei Menschen vorgenommen werden. Heilberufliche Leistungen, bei denen ein therapeutisches Ziel nicht im Vordergrund steht, sind dagegen nicht steuerfrei.

     

    Diese Grundsätze sind auch bei der Sachverständigentätigkeit und der Erstellung von Gutachten durch Ärzte und Ärztinnen anzuwenden. Die Umsätze sind steuerfrei, wenn das Hauptziel im Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit zu sehen ist. Steuerpflichtige Umsätze liegen dagegen vor, wenn das Gutachten der Entscheidungsfindung eines Dritten dient, die gegenüber dem Betroffenen oder anderen Personen Rechtswirkung erzeugt.

     

    Katalog der steuerpflichtigen Umsätze aus der Erstellung von Gutachten/Sachverständigentätigkeit durch Ärzte und Ärztinnen


    Nicht steuerfrei sind z. B.:

     

    • Gutachten über den Ursachenzusammenhang zwischen einem rechtserheblichen Tatbestand und einer Gesundheitsstörung.
    • Gutachten über die Tatsache oder zur Klärung der Ursache des Todes.
    • Alkohol- und Drogengutachten zur Untersuchung der Fahrtüchtigkeit.
    • Gutachten über den Gesundheitszustand als Grundlage für Versicherungsabschlüsse.
    • Gutachten über die Berufstauglichkeit.
    • Gutachten über die Minderung der Erwerbs-/Berufsfähigkeit in Sozialversicherungsangelegenheiten und Schadensersatzprozessen.
    • Gutachten/Zeugnisse über das Seh- und Hörvermögen.
    • Gutachten für Staatsanwaltschaft und Gerichte über Schuld- und Handlungsfähigkeit von Personen zur Einweisung in psychiatrische Krankenhäuser oder Entziehungsanstalten.
    • Prognosegutachten im Rahmen des Strafvollzugs.
    • Pflegegutachten.
    • Blutgruppenuntersuchungen und DNA-Analysen.
    • Genehmigung zur Feuerbestattung.
    • Sport- und reisemedizinische Untersuchungs- und Beratungsleistungen.

     

    Katalog der steuerfreien Umsätze aus der Erstellung von Gutachten/Sachverständigentätigkeit durch Ärzte und Ärztinnen

     

    Steuerfrei sind z. B.: 

     

    • Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen.
    • Alkohol- und Drogengutachten zum Zwecke der anschließenden Heilbehandlung.
    • Körperliche Untersuchungen zur Verwahrfähigkeit.
    • Durchführung der äußeren Leichenschau als letzte Maßnahme im Rahmen der Heilbehandlung.
    • Gutachten für die gesetzliche Krankenversicherung.
    • Leistungen zur Kontrolle von gespendetem Blut und Blutgruppenbestimmung.
    • Erstellung und Befundung von Mammographien.

     

    Neue Verwaltungsanweisung
    Die OFD Frankfurt a. M. gibt in einer aktuellen Verfügung nochmals wichtige Hinweise für den Praktiker. Neben einer Darstellung der zu beachtenden Grundsätze wird die Kleinunternehmerregelung erläutert, die hilfreich sein kann, um die Erhebung von Umsatzsteuer zu verhindern. In der Anlage zur Verfügung wird der aktuelle Rechtsstand zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutachten dargestellt.
     

    Konsequenz
    Ärzte sollten zumindest einmal jährlich prüfen, ob und in welchem Umfang sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen und ob die Kleinunternehmerregelung angewendet werden kann und soll.

     

    Bei Abschluss von Verträgen mit Auftraggebern sollte vorsorglich darauf geachtet werden, dass der Vertrag eine Umsatzsteuerklausel enthält. Diese soll gewährleisten, dass der Arzt für den Fall, dass er wider Erwarten umsatzsteuerpflichtig wird, die Umsatzsteuer vom Auftraggeber erstattet bekommt. Fehlt eine solche Klausel, so geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die Umsatzsteuer zu Lasten des Arztes aus dem vereinbarten Nettobetrag heraus zu rechnen ist.

    Übersicht Top Themen
    24.04.2012
    Unser monatlicher Steuerbrief das Blitzlicht 05 2012
    08.07.2011
    Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer sollen Steuerbescheide 2010 prüfen !
    27.05.2011
    Überlassung eines betrieblichen Kfz für Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte
    19.04.2011
    Kassenführung und Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften
    19.11.2010
    Aufbewahrungsfristen, Aktenvernichtung
    24.09.2010
    Auswirkungen durch Änderungen bei den Minijobs - Mehrfachbeschäftigung
    10.09.2010
    Checkliste zur Vorbereitung der Einkommensteuer 2009 und 2010
    05.03.2010
    BMF Beherbergungsleistungen zum 1. Januar 2010 - 7 Prozent Mehrwertsteuer
    26.10.2009
    7 Prozent Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen zum 1. Januar 2010
    26.10.2009
    Merkblatts zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft
    10.10.2009
    Checkliste zur Vorbereitung der Einkommensteuer
    25.09.2009
    Neues Finanzportal mit Checkliste für Bankberatung
    21.09.2009
    Zweifelsfragen bei Ausfuhr- u. innergemeinschaftlichen Lieferungen
    21.09.2009
    Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen
    19.09.2009
    Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung
    23.04.2009
    Sofortmeldepflicht für Arbeitgeber gegen Schwarzarbeit
    04.12.2008
    Sonderinformation zur Abgeltungsteuer ab 2009
    29.11.2008
    GmbH-Recht Änderungen u. Einführung der neuen Unternehmergesellschaft
    18.11.2008
    Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht 2008/2009
    06.11.2008
    Zuteilung der neuen Steuer-ID hat begonnen
    15.08.2008
    Mehr Umsatzsteuer durch falsche Gesamtabrechnungen
    19.05.2008
    Ferienjobs für Schüler
    19.05.2008
    Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises
    16.05.2008
    Ärztliche Gutachten - steuerfrei oder steuerpflichtig?
    26.12.2007
    Elektronische Rechnung per E-Mail in der Praxis
    15.12.2007
    Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern
    06.12.2007
    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung
    25.10.2007
    Steuerliche Behandlung von Reisekosten ab 2008
    22.09.2007
    Künstlersozialabgabe kann jedes Unternehmen treffen
    15.09.2007
    Neue Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009
    11.09.2007
    Das neue Steuerkonto-online endlich Überblick
    01.09.2007
    Investitionsabzugsbetrag schon ab 2007
    31.01.2007
    Achtung Stolperfalle bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG

    Fritz Scheck Steuerberater
    steuern+wirtschaft+treuhand
    Zugspitzstraße 33
    82467 Garmisch-Partenkirchen


    Tel.: + 49 88 21 9 66 92 00
    Fax: + 49 88 21 9 66 92 10
    www.stb-scheck.de
    sekretariat@stb-scheck.de

    Home
    Sitemap
    Kontakt
    my.stb-scheck.de
    Empfehlung
    Top-Themen Rss*
    Steuerbriefe

     

    steuern + wirtschaft + treuhand
    Finanzbuchhaltung | Lohn u. Gehalt | IT Beratung
    Existenzgründung | Consulting

    Unternehmen online
    support
    zurück | drucken

    Share it
    © Fritz Scheck 2008