Wird die Gesamtleistung keinesfalls vor dem 01.01.2007 abgeschlossen, lassen sich ggf. Teilleistungen aus der vereinbarten Gesamtleistung abtrennen. Die Abspaltung von Teilleistungen ist aber nur zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind.

Share it