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  • Aktuelle Informationen Entfernungspauschale - Stand 29.12.2008


    Am späten Nachmittag des 23.12.2008 wurde die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom Vormittag mit kleinen Änderungen erneut veröffentlicht. 

     
    www.bundesfinanzministerium.de 


    "Veröffentlichung vom 23.12.2008 

    Entfernungspauschale: "Rechtslage nach dem BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008 (2 BvL 1/07) zur Entfernungspauschale;  Zusatzinformation für Arbeitgeber und Steuerberater zur Pauschalbesteuerung für Arbeitgeberleistungen ab 2007.


    In der Information vom 16. Dezember 2008 wurde angekündigt, noch vor Weihnachten das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen, ob eine Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber für 2007 und 2008 (trotz übermittelter oder erteilter Lohnsteuerbescheinigung) zulässig ist. Die obersten Finanzbehörden bejahen dies.


    Zwischen Bund und Ländern besteht nunmehr Einvernehmen, dass der Arbeitgeber bereits für nach dem 31. Dezember 2006 beginnende Lohnzahlungszeiträume die Fahrtkostenzuschüsse
    und geldwerten Vorteile aus Sachleistungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ab dem ersten Entfernungskilometer pauschal besteuern kann. Dies gilt auch,
    wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG) für das Jahr 2007 oder 2008 bereits übermittelt oder erteilt hat. Macht der Arbeitgeber von der Pauschalierungsmöglichkeit
    Gebrauch, so darf er die bereits übermittelte oder erteilte Lohnsteuerbescheinigung aber nicht ändern (§ 41c Abs. 3 Satz 1 EStG). Zum Zweck einer möglichen Änderung der
    Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vielmehr (formlos) zu bescheinigen, dass er einen bisher im Kalenderjahr 2007 (und ggf.
    2008 gesondert) in Höhe von …… individuell besteuerten und bescheinigten Arbeitslohn nunmehr (in dieser Höhe) pauschal besteuert hat. Der Arbeitnehmer kann dann mit dieser
    Bescheinigung über die rückwirkend durchgeführte Pauschalbesteuerung im Rahmen seiner Einkommen-steuerveranlagung 2007 (und ggf. 2008) eine entsprechende Korrektur des Arbeitslohns geltend machen.


    Es ist beabsichtigt, hierzu noch bis Ende des Monats Dezember 2008 nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben zu veröffentlichen."

     

    Weitere Informationen:

     

      Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

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