Laufende Gesetzesänderung und Jahressteuergesetz 2009
Auf Grund der vor Kurzem in Kraft getretenen Gesetzesänderungen und der beabsichtigen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 haben wir Ihnen eine Auswahl der Neuerungen zusammengestellt.
Die Pfegeversicherung ist in einigen Teilen reformiert worden. Neben der Erhöhung der Beitragssätze sind die Leistungen in vielen Bereichen verbessert worden. Eine der wesentlichen Neuerungen ist, dass Angehörige von Pfegebedürftigen einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit erhalten.
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009, das nach der Sommerpause verabschiedet werden soll, sieht u. a. vor, den Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Kraftfahrzeuge auf 50 % zu beschränken. Nicht davon betroffen sind die im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassenen Kraftfahrzeuge.
Sollten Sie zur Umsetzung der Informationen oder zu sonstigen Themen Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.