Zum 1.4.2005 wurde durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit das steuerliche Kontenabrufverfahren eingeführt. Zwischen dem 1.4.2005 und dem 31.3.2006 hat das Bundeszentralamt für Steuern 15.464 Kontenabrufe durchgeführt.
Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) wurden auf diesem Wege eine Vielzahl bislang unbekannter Konten und Depots aufgedeckt, bei denen die Finanzämter wertvolle Ermittlungsansätze gewonnen haben.

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