In der April-Ausgabe 2007 wurde im Beitrag zur Gesundheitsreform 2007 kurz über die Neueinführung der sog. Drei-Jahres-Regelung berichtet. Da von dieser Neuregelung viele Unternehmen bzw. Arbeitnehmer betroffen sind, soll nachfolgend die „Drei-Jahres-Regelung“ ausführlicher dargestellt werden.
Die Krankenversicherungspflicht endet nach der Neuregelung nur, wenn das Entgelt des Beschäftigten in den letzten drei Kalenderjahren die jeweils geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat.

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