...möglicherweise rentenversicherungspflichtig ? Der Gesetzgeber hat den Personenkreis der rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen seit 1999 erweitert. Kraft Gesetzes einbezogen sind alle Selbstständigen, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Zusammenhang dieser Tätigkeit nicht selbst einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (sog. arbeitnehmerähnliche Selbstständige).

Share it