Zugspitzstraße 33 82467 Garmisch-Partenkirchen  
Tel.: 08821 9669 200 Fax.: 08821 9669 210  

 
  • Steuern
  • Wirtschaft
  • Treuhand
  • my.stb-scheck.de
  • Service
  • Stellenangebote
  • Unternehmen
  • Top-Themen *RSS
  • Steuerbriefe
  • Präsentationen
  • RSS Nachrichten
  • Termine
  • Finanzämter
  • Archiv
  • Selbstständige GmbH-Geschäftsführer...


    ...möglicherweise rentenversicherungspflichtig ? Der Gesetzgeber hat den Personenkreis der rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen seit 1999 erweitert. Kraft Gesetzes einbezogen sind alle Selbstständigen, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Zusammenhang dieser Tätigkeit nicht selbst einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (sog. arbeitnehmerähnliche Selbstständige).

     

    Das Bundessozialgericht hat nunmehr in einem Urteil vom 24.11.2005 entschieden, dass die Neuregelung auch auf selbstständige GmbH-Geschäftsführer Anwendung findet. Entscheidend ist dabei allein, ob der Geschäftsführer selbst die genannten Voraussetzungen der Versicherungspflicht erfüllt, insbesondere ob die GmbH sein einziger Auftraggeber ist. Dagegen kommt es auf die Verhältnisse der GmbH, das heißt die Frage, wie viele Auftraggeber diese ihrerseits hat und ob sie wenigstens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, nicht an.

    Der Kläger war Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Einmann-GmbH. Die Deutsche Rentenversicherung – Bund stellte die Versicherungspflicht des Klägers fest, weil die GmbH nur für einen Auftraggeber tätig war.

    Die Entscheidung bezieht sich allein auf die gesetzliche Rentenversicherung. Sie führt hier dazu, dass neben denjenigen Geschäftsführern einer GmbH, die wegen fehlenden Einflusses auf die Willensbildung in der Gesellschafterversammlung bereits bisher als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer gesetzlich versichert waren, nunmehr unter bestimmten Umständen auch selbstständige Geschäftsführer in das System einbezogen werden. Eine gesetzliche Versicherungspflicht dieses Personenkreises auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wird dadurch nicht ausgelöst.

    Das Steuerrecht sieht sich an die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, grundsätzlich nicht gebunden. Schon bislang war es daher so, dass Geschäftsführer einer GmbH steuerrechtlich als (lohnsteuerpflichtige) Arbeitnehmer angesehen, während sie sozialversicherungsrechtlich als selbstständig betrachtet wurden und damit von der Versicherungspflicht nicht erfasst waren.

     

    Anmerkung: Das Urteil überrascht! Welche Auswirkungen dadurch auf die Praxis zukommen, kann zzt. noch nicht abschließend beurteilt werden. Wir werden weiter darüber berichten, sobald konkretere Informationen vorliegen.

    Top Themen Archiv
    30.12.2008
    Aktuelle Informationen Entfernungspauschale - Stand 29.12.2008
    21.07.2008
    Laufende Gesetzesänderung und Jahressteuergesetz 2009
    18.02.2008
    „Pendlerpauschale“ laut Bundesfinanzhof verfassungswidrig
    07.01.2008
    Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2008
    14.12.2007
    Jahressteuergesetz 2008
    11.12.2007
    Erbschaftsteuerrecht ein neuer Entwurf liegt vor
    01.12.2007
    Weihnachtsfeier und Betriebsveranstaltung
    05.11.2007
    Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ab 2008
    18.10.2007
    Gestaltungshinweise zum Jahresende 2007
    04.10.2007
    Abgeltungssteuer: Fragen- und Antworten
    27.09.2007
    Insolvenzverschleppung haftet der Geschäftsführer ?
    06.07.2007
    das neue Elterngeld
    18.04.2007
    3-Jahres-Zeitraum bei der Krankenversicherungspflicht
    22.03.2007
    Erbschaftsteuer - Ausgestaltung verfassungswidrig
    21.12.2006
    Abrechnung von Teilleistungen mit 16 % USt
    16.12.2006
    Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007
    11.10.2006
    Folgen der Begrenzung der Entfernungspauschale ab 2007 auf die Pauschalversteuerung
    27.07.2006
    Anerkennung von haushaltsnahen Dienstleistungen
    26.07.2006
    Pauschalbeitragssatz für geringfügig Beschäftigte
    18.05.2006
    Kontenabrufverfahren
    16.05.2006
    Vorab entstandene vergebliche Werbungskosten
    16.05.2006
    Selbstständige GmbH-Geschäftsführer...
    16.05.2006
    Fahrtenbuch muss "zeitnah" und "nicht abänderbar" sein
    09.05.2006
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall...
    09.05.2006
    Umsatzsteuererhöhung auf 19 %
    14.04.2006
    weiterhin Kindergeld ? Trotz Einkünfte des Kindes
    17.12.2005
    Informationen zum Jahreswechsel 2006/2006
    04.12.2005
    Formvorschriften bei der Rechnungsstellung
    24.11.2005
    Voraussetzung für die Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen

    Fritz Scheck Steuerberater
    steuern+wirtschaft+treuhand
    Zugspitzstraße 33
    82467 Garmisch-Partenkirchen


    Tel.: + 49 88 21 9 66 92 00
    Fax: + 49 88 21 9 66 92 10
    www.stb-scheck.de
    sekretariat@stb-scheck.de

    Home
    Sitemap
    Kontakt
    my.stb-scheck.de
    Empfehlung
    Top-Themen Rss*
    Steuerbriefe

     

    steuern + wirtschaft + treuhand
    Finanzbuchhaltung | Lohn u. Gehalt | IT Beratung
    Existenzgründung | Consulting

    Unternehmen online
    support
    zurück | drucken

    Share it
    © Fritz Scheck 2008