Seit dem 1.1.2008 droht Arbeitnehmern in bestimmten Branchen ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro, wenn sie den Sozialversicherungsausweis bei der Arbeit nicht mitführen. Bislang konnten die Beschäftigten ein Bußgeld vermeiden, wenn sie bei einer Kontrolle durch die Zollverwaltung den Personalausweis statt des Sozialversicherungs-ausweises vorlegten. Diese Ausweichmöglichkeit hat der Gesetzgeber gestrichen.

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