Bei der Abwicklung rund um die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärung ist es oftmals erforderlich, Steuerdaten mit der Finanzkasse abzugleichen.
Die Finanzverwaltung bietet uns ein elektronisches Verfahren, um stets aktuell Ihre Daten auf dem beim Finanzamt geführten Steuerkonto einzusehen und abzurufen.
Es ermöglicht uns – unabhängig von den Arbeitszeiten des Finanzamtes - Sollstellungen, offene Beträge und geleistete Zahlungen Ihres Unternehmens abzustimmen. Ohne dass für Sie Aufwand oder Kosten entstehen, können wir Unstimmigkeiten auf direktem Weg klären und somit eine schnellere Abwicklung gewährleisten.
Durch die Abstimmung der uns vorliegenden mit den tatsächlich bei der Finanzkasse gegenwärtigen Daten, können wir die Richtigkeit des Jahresabschlusses bzw. der Steuererklärung sicherstellen. Voraussetzung für die elektronische Steuerkontoabfrage ist Ihre Zustimmung.
Für das abrufen benötigen wir eine entsprechende Vollmacht die Sie hier downloaden können.
Im Interesse einer effektiven Arbeitsweise wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns die Berechtigung zur elektronischen Einsichtnahme in Ihr Steuerkonto erteilen.