Auf den Lohnsteuerbescheinigungen 2010 waren bei freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge überweist, zu geringe Beiträge ausgewiesen worden. Fehlerhaft ausgestellte Bescheinigungen werden bei der Einkommensteuerveranlagung "maschinell erkannt", versichert die Bundesregierung. "Im Regelfall" werden daher keine Mehrbelastungen entstehen. Bei einem ledigen Arbeitnehmer hätte die maximale steuerliche Mehrbelastung rund 1.560 € betragen können.

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