Im Juli wurde von Bundestag und Bundesrat das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Am 18. September stimmte der Bundesrat nun einer Verordnung zu, die die konkrete Umsetzung des Gesetzes regelt.
Nachweispflichten
Die aktuell verabschiedete Verordnung konkretisiert besonders die Mitwirkungs- und Nachweispflichten für diejenigen, die Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten unterhalten, die die Standards der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zum Informationsaustausch für Besteuerungszwecke nicht befolgen. Ebenso wird der Umfang der rechtlichen Folgen festgelegt, die an die Nichtbefolgung dieser Pflichten geknüpft sind.
Konkret heißt das: Ab 2010 müssen Bürger und Unternehmer dem Finanzamt mehr Informationen zur Verfügung stellen, wenn sie in „unkooperativen Staaten und Gebieten“ Geschäfte machen oder dort ein Konto haben. Wer dem nicht nachkommt, dem werden steuerliche Abzugsmöglichkeiten wie Steuerbefreiung für Dividenden oder der Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten gestrichen.
„Unkooperative Jurisdiktionen“, also Staaten und Gebiete, die durch Verweigerung des Informationsaustausches Steuerflucht und Steuerhinterziehung befördern und ermöglichen, werden nach Inkrafttreten der Verordnung durch ein BMF-Schreiben öffentlich beim Namen genannt werden.
Schwarz oder grau?
Insgesamt 87 Staaten und Gebiete haben in der Zwischenzeit den OECD-Standard akzeptiert, 36 davon haben ihn allerdings noch nicht hinreichen umgesetzt. Das OECD-Sekretariat hat am 2. April 2009 einen – inzwischen fortgeschriebenen - Zwischenbericht veröffentlicht und unterscheidet dabei Staaten und Gebiete, die bei der Implementierung des OECD-Standards bereits hineichende Fortschritte gemacht haben („weiße Liste“) oder nicht („graue Liste“).
Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.pdf
(Quelle: BMF)

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