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  • Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.12.2010 Jahressteuergesetz 2010


    Jahressteuergesetz 2010

    Mit dem Jahressteuergesetz 2010 tritt zum 1. Januar 2011 eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht in Kraft, die viele Menschen direkt betreffen:

     

    Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.12.2010 Jahressteuergesetz 2010
    Was ändert sich im Steuerrecht?

    Steuerzahler werden entlastet: Arbeitszimmer wieder absetzbar, doppelte Haushaltsführung ausgeweitet, elektronisches Lohnsteuer-Verfahren kommt.

     

    Jahressteuergesetz 2010

    Mit dem Jahressteuergesetz 2010 tritt zum 1. Januar 2011 eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht in Kraft, die viele Menschen direkt betreffen:

     

     

    Kosten für häusliches Arbeitszimmer
    Wer für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit als Arbeitsplatz nur das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung hat, kann wieder bis zu 1.250 Euro bei der Steuererklärung geltend machen. Dies gilt auch, wenn dieses Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Betätigung ist. Die Regelung gilt rückwirkend ab 2007.

    Von der Neuregelung profitieren zum Beispiel Lehrer, denen in der Schule zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

    2007 waren die Möglichkeiten, diese Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen, erheblich eingeschränkt worden.

     

     

    Ab 2012 elektronisches Lohnsteuer-Verfahren

    Die elektronische Lohnsteuerkarte soll die Lohnsteuerkarte aus Papier bis 2012 ablösen. In der Übergangsphase gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011.

    Ab 2011 ist allein das Finanzamt Ihr Ansprechpartner für Auskünfte zu gespeicherten Steuerdaten sowie für Änderungen. Die Gemeinden stellen somit künftig keine Lohnsteuerkarten mehr aus. Sie bleiben - wie bisher - für die Meldedaten zuständig. Wer 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, beantragt sie bei seinem zuständigen Finanzamt.

     

     

    Was Sie 2011 beachten müssen:

    Ledige, die 2011 erstmals ein Ausbildungsverhältnis beginnen, benötigen keine Lohnsteuerkarte. Sie müssen ihrem Arbeitgeber lediglich die Steuer-Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Konfessionszugehörigkeit mitteilen und schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt.Bei einem Wechsel des Arbeitgebers im Laufe des Jahres 2011 nehmen Sie Ihre Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung mit.Sofern Freibeträge - zum Beispiel für Kinder, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Werbungskosten) - auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese (unabhängig vom Gültigkeitsbeginn) auch 2011 weiter.Achtung: Änderungen der Steuerklasse und Kinderfreibeträge!

     


    Weichen diese Eintragungen - beispielsweise wegen Ehescheidung oder Berufsbeginn des Kindes - von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu Ihren Gunsten ab, müssen Sie die Eintragungen umgehend vom Finanzamt ändern lassen.Um Steuernachzahlungen für 2011 zu vermeiden, können Sie die Herabsetzung von Freibeträgen beim Finanzamt beantragen. Beispiel: geringere Fahrtkosten zur Arbeitsstelle wegen Wechsel des Wohnorts.Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011.

     

     

    Höhere Steuerbefreiung für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften

    Ab 2011 können ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften eine Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen bis zu 2.100 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Bisher waren es maximal 500 Euro.

     

     

    Riester-Zulagen auch für Arbeitslosengeld II-Empfänger

    Empfänger von Arbeitslosengeld II können auch in Zukunft die Zulagen für die Riester-Förderung erhalten. Hierzu gehören auch diejenigen,

    die eine Anrechnungszeit wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten undzulagenberechtigt waren, bevor sie arbeitslos wurden.Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II ändert sich somit faktisch nichts.

     

     

    Eingetragene Lebenspartner
    Sie sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht nunmehr vollständig gleichgestellt. Bislang galt (seit 1. Januar 2009) nur eine Gleichstellung bei sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen. Jetzt gilt sie auch bei der Steuerklasse und damit beim Steuertarif.

    In allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen gilt die vollständige Gleichstellung rückwirkend ab dem 1. August 2001.

    Konkret gelten damit für eingetragene Lebenspartner folgende Erbschaftsteuersätze:

     

    Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10 ErbStG) bis einschließlich ...Euro

     

     Prozentsatz     Steuerklasse I
     
    75 000                       7
     
    300 000                     11
     
    600 000                     15
     
    6 000 000                     19
     
    13 000 000                     23
     
    26 000 000                     27
     
    über 26 000 000                     30
     

     

     

     

    Eingetragene Lebenspartner

    Sie sind künftig auch im Grunderwerbsteuerrecht mit Ehegatten gleichgestellt.

     

     

    Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Wenn eine haushaltsnahe Dienstleistung oder haushaltsnahe Handwerkerleistung bereits öffentlich gefördert wird - etwa über ein KfW-Programm -, können Sie diese Dienstleistung nicht mehr bei der Steuer geltend machen. Damit werden Doppelförderungen ausgeschlossen.

     

     

     Elektronische Jahreserklärung Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerpflichtige müssen ihre Jahreserklärung für 2011 und die Folgejahre elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln.

     

     

    Doppelte Haushaltsführung

    Eine doppelte Haushaltsführung wird nun auch dann anerkannt, wenn der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt vom Beschäftigungsort wegverlegt, aber dort, wo er arbeitet, einen Zweitwohnsitz behält. Voraussetzung ist allerdings, dass zu diesem Zeitpunkt weder ein Rückumzug an den Beschäftigungsort geplant ist noch feststeht.

    Quelle: BMF

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