Seit Juni 2007 prüft die Deutsche Rentenversicherung auch die Abgaben zur Künstlersozialversicherung. Viele Betriebe bezahlten in der Vergangenheit die Künstlersozialabgaben aus Unwissenheit und/oder weil sie sich von dem Begriff haben täuschen lassen, nicht, obwohl sie dazu verpflichtet wären.
Denn die Künstlersozialabgabe wird auch bei Unternehmen erhoben, die Werke und Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten gegen Entgelt in Anspruch nehmen. Der Künstler/ Publizist und der Auftraggeber stehen in einem ähnlichen Verhältnis wie der Arbeitnehmer zum Arbeitgeber. Daher werden diese Unternehmen an der Finanzierung beteiligt.

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