Bestimmte Arbeitgeber müssen seit dem 1.1.2009 neu eingestellte Mitarbeiter sofort – bei ihrer Auf-nahme – der Sozialversicherung melden. Damit soll die Behauptung erschwert werden, die Arbeit sei erst am Tag der Überprüfung aufgenommen worden und eine Meldung damit noch nicht erforderlich. Wenn eine Meldung über einen Mitarbeiter bei der Rentenversicherung nicht vorliegt, ist dies ein ein-deutiges Verdachtsmoment für Schwarzarbeit.
Betroffen sind u. a. folgende Wirtschaftsbereiche: Gaststätten und Beherbergung, Bau, Personenbe-förderung, Transport und Logistikgewerbe, Spedition, Auf- und Abbau von Messen, Schausteller, Forstwirtschaft und (neu aufgenommen) die Fleischereiwirtschaft.

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