Die privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen ab dem 1.1.2009 einer neuen Form der Besteuerung - der sog. Abgeltungsteuer. Der Steuersatz beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer - insgesamt somit ca. 28 %.
Unter die Abgeltungsteuer fallen künftig nicht nur die laufenden Erträge wie Zinsen und Dividenden, sondern auch die Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, die bisher nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei blieben.
Steuerpflichtige können aber auch die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in ihrer Steuererklärung erfassen und mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuern. Das ist immer dann günstiger, wenn der individuelle Steuersatz weniger als 25 % beträgt.
Die vorliegende Sonderinformation enthält eine Darstellung des neuen Verfahrens anhand von Beispielen sowie wichtige Hinweise und Gestaltungsempfehlungen für den Privatanleger.
Die Nachfolgenden Informationen finden Sie auch im folgenden Dokument als *.pdf

Share it