Im August 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern damit begonnen, die neuen Steuer- Identifikationsnummern zu erteilen.
Bis Ende des Jahres sollen alle Bürger (auch Kinder, unabhängig von einer Steuerpflicht) über eine entsprechende Nummer verfügen. Auch nach Erhalt der Nummer (größte Briefversandaktion in der Geschichte der Bundesrepublik) soll für einen Übergangszeitraum neben der Steuer-ID auch die Steuernummer angegeben werden.
Die Steuer-ID ist für die Einkommensteuer vorgesehen und soll die bisherige Steuernummer bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen ersetzen. Die ID wird elf Ziffern haben. Hieraus sollen keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen (z. B. Geburtstag) gezogen werden können. Gespeichert werden Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden und Sterbetag. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gelöscht.
Ausblick
Und damit nicht genug: Für Unternehmer soll noch zusätzlich eine Wirtschafts- Identifikationsnummer vergeben werden, die für betriebliche Steuern gilt.

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