Zugspitzstraße 33 82467 Garmisch-Partenkirchen  
Tel.: 08821 9669 200 Fax.: 08821 9669 210  

 
  • Steuern
  • Wirtschaft
  • Treuhand
  • my.stb-scheck.de
  • Service
  • Stellenangebote
  • Unternehmen
  • Top-Themen *RSS
  • Steuerbriefe
  • Präsentationen
  • RSS Nachrichten
  • Termine
  • Finanzämter
  • Archiv
  • Überlegungen und Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2008/2009


    Überlegungen und Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2008/2009

    In dieser Rubrik fassen wir für Sie zum Jahresende allgemeine und wichtige Informationen kurz zusammen, über die Sie einmal nachdenken und mit uns sprechen sollten.

     

    Investitionsabzugsbetrag: Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht die Vorverlagerung von Abschreibungspotenzial in ein Wirtschaftsjahr vor Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts; er führt im Ergebnis zu einer Steuerstundung.
    Steuerpflichtige können – unter weiteren Voraussetzungen – für neue oder gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die sie anschaffen oder herstellen wollen, bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten außerbilanziell gewinnmindernd abziehen.


    Der Abzugsbetrag darf im Jahr der Inanspruchnahme und den drei Vorjahren 200.000 Euro je Betrieb nicht übersteigen. Er kann von  bilanzierende Gewerbetreibende bzw. Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit mit einem Betriebsvermögen von 235.000 Euro (für die Jahre 2009/2010 = 335.000 Euro) und land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einem Wirtschaftswert / Ersatzwirt-schaftswert von 125.000 Euro (für die Jahre 2009/2010 = 175.000 Euro) in Anspruch genommen werden. Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 wird die Vergünstigung nur noch bei einem Gewinn bis 100.000 Euro (für die Jahre 2009/2010 = 200.000 Euro) berücksichtigt. Die Grenze gilt auch für die Gemeinschaften, in denen sich z. B. mehrere Freiberufler zusammengeschlossen haben. Ein Inves-titionsabzugsbetrag kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn das begünstigte Wirtschaftsgut mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich, d. h. zu mindestens 90 %, betrieblich genutzt wird.


    Das begünstigte Wirtschaftsgut muss in den dem Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden drei (vorher zwei) Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt werden. So kann z. B. im Jahr 2008 ein Investitionsabzugsbetrag für ein Wirtschaftsgut, das in den Jahren 2009, 2010 oder 2011 angeschafft werden soll, in Anspruch genommen werden.


    Unterbleibt die geplante Investition oder sind die beabsichtigte Anschaffung/Herstellung und die später tatsächlich durchgeführte Investition nicht gleichartig, ist die Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrages in dem Wirtschaftsjahr rückgängig zu machen, in dem der Abzug erfolgt ist. Dafür werden auch bestandskräftige Bescheide korrigiert und es entstehen Zinsaufwendungen.

     

    Sonderabschreibung: Kleine und mittlere Betriebe können – unter weiteren Voraussetzungen – im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren neben den normalen Abschreibungen Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch nehmen. Die Sonderabschreibung ist für alle Wirtschaftsgüter – auch solche, die gebraucht gekauft wurden und zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden – zulässig.

     

    Geringwertige Wirtschaftsgüter: Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften müssen geringwertige Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150 Euro sofort abschreiben. Liegt der Kaufpreis darüber, aber noch unter 1.000 Euro, müssen die Wirtschaftsgüter in einem Sammelposten zusammengefasst und unabhängig von der Verbleibensdauer im Unternehmen über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig abgeschrieben werden. Hier kann es sinnvoll sein, ein qualitativ höherwertiges Wirtschaftsgut mit einem Preis über 1.000 Euro anzuschaffen und die „Sonderabschreibung“ in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn die Nutzungsdauer gering ist.

     

    Beispiel: Der Unternehmer X schafft sich im Januar 2009 einen PC zu einem Preis von netto 1.200 Euro an. Der Computer wird nicht mehr im Sammelposten erfasst, da die Anschaffungskosten 1.000 Euro übersteigen. Im Jahr 2009 können eine Sonder-Afa i. H. v. 240 Euro (20 % von 1.200 Euro) sowie eine lineare Afa i. H. v. 400 Euro (33,33 % = Nutzungsdauer drei Jahre), insgesamt also 640 Euro, geltend gemacht werden. Der PC ist in drei Jahren abgeschrieben.

    Im Bereich der Überschusseinkünfte (wie z. B. aus nicht selbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung) gilt weiterhin die Grenze von 410 Euro für die Sofortabschreibung.

     

    Weihnachtsfeier/Betriebsveranstaltung: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bei Betriebsveranstaltungen – also z. B. für eine Weihnachtsfeier – bis 110 Euro (kein Bargeld) einschließlich Umsatzsteuer je Veranstaltung und Arbeitnehmer steuerfrei zuwenden. Bei Überschreiten der Freigrenze ist der gesamte Betrag dem Lohn hinzuzurechnen und wird somit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Zuwendungen können jedoch durch den Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert werden; dann bleiben sie sozialversicherungsfrei

    Übersicht Top Themen
    20.10.2011
    Unser monatlicher Steuerbrief das Blitzlicht 11 2011
    08.07.2011
    Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer sollen Steuerbescheide 2010 prüfen !
    27.05.2011
    Überlassung eines betrieblichen Kfz für Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte
    19.04.2011
    Kassenführung und Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften
    28.12.2010
    Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.12.2010 Jahressteuergesetz 2010
    19.11.2010
    Überlegungen und Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2010/2011
    19.11.2010
    Aufbewahrungsfristen, Aktenvernichtung
    04.10.2010
    Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011
    24.09.2010
    Auswirkungen durch Änderungen bei den Minijobs - Mehrfachbeschäftigung
    10.09.2010
    Checkliste zur Vorbereitung der Einkommensteuer 2009 und 2010
    05.03.2010
    BMF Beherbergungsleistungen zum 1. Januar 2010 - 7 Prozent Mehrwertsteuer
    19.11.2009
    Überlegungen und Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2009/2010
    19.11.2009
    sonstige Leistung muss auf Zusammenfassende Meldung ab Januar 2010
    26.10.2009
    7 Prozent Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen zum 1. Januar 2010
    26.10.2009
    Merkblatts zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft
    10.10.2009
    Checkliste zur Vorbereitung der Einkommensteuer
    25.09.2009
    Neues Finanzportal mit Checkliste für Bankberatung
    21.09.2009
    Zweifelsfragen bei Ausfuhr- u. innergemeinschaftlichen Lieferungen
    21.09.2009
    Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen
    19.09.2009
    Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung
    23.04.2009
    Sofortmeldepflicht für Arbeitgeber gegen Schwarzarbeit
    04.12.2008
    Sonderinformation zur Abgeltungsteuer ab 2009
    29.11.2008
    GmbH-Recht Änderungen u. Einführung der neuen Unternehmergesellschaft
    18.11.2008
    Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht 2008/2009
    18.11.2008
    Überlegungen und Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2008/2009
    06.11.2008
    Zuteilung der neuen Steuer-ID hat begonnen
    06.11.2008
    Einheitlicher Krankenkassenbeitrag und Pflichtversicherung
    06.11.2008
    Der Abgeltungsteuer mit Vernunft begegnen
    23.09.2008
    Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
    15.08.2008
    Mehr Umsatzsteuer durch falsche Gesamtabrechnungen
    19.05.2008
    Ferienjobs für Schüler
    19.05.2008
    Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises
    16.05.2008
    Ärztliche Gutachten - steuerfrei oder steuerpflichtig?
    26.12.2007
    Elektronische Rechnung per E-Mail in der Praxis
    15.12.2007
    Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern
    06.12.2007
    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung
    31.10.2007
    Broschüre zum neuen Versicherungsvertragsgesetz
    25.10.2007
    Steuerliche Behandlung von Reisekosten ab 2008
    22.09.2007
    Künstlersozialabgabe kann jedes Unternehmen treffen
    15.09.2007
    Neue Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009
    11.09.2007
    Das neue Steuerkonto-online endlich Überblick
    01.09.2007
    Investitionsabzugsbetrag schon ab 2007
    31.01.2007
    Achtung Stolperfalle bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG

    Fritz Scheck Steuerberater
    steuern+wirtschaft+treuhand
    Zugspitzstraße 33
    82467 Garmisch-Partenkirchen


    Tel.: + 49 88 21 9 66 92 00
    Fax: + 49 88 21 9 66 92 10
    www.stb-scheck.de
    sekretariat@stb-scheck.de

    Home
    Sitemap
    Kontakt
    my.stb-scheck.de
    Empfehlung
    Top-Themen Rss*
    Steuerbriefe

     

    steuern + wirtschaft + treuhand
    Finanzbuchhaltung | Lohn u. Gehalt | IT Beratung
    Existenzgründung | Consulting

    Unternehmen online
    support
    zurück | drucken

    Share it
    © Fritz Scheck 2008