Einführung
Erteilen Unternehmer für ein und dieselbe Leistung mehrere Rechnungen mit offenem Ausweis der Umsatzsteuer, so schulden sie zusätzlich zur USt für die eigentliche Leistung auch noch die USt für jede zusätzliche Abrechnung. Der Abnehmer kann hingegen nur einmal die Vorsteuer geltend machen. Dieses Problem betrifft insbesondere Unternehmen, die über ihre Leistung Gesamtabrechnungen erstellen, nachdem sie zuvor schon Teil- oder Abschlagsrechnungen diesbezüglich in Rechnung gestellt haben. Betroffen sind u. a. Einzel- und Monatsrechnungen von Tankstellen, Kurierdiensten und Zahnlaboren, Abschlags- und Schlussrechnungen von Bauunternehmen, vorläufige und endgültige Rechnungen der Autovermieter, Monats- und Jahresrechnungen über Leasingraten sowie die Ausgabe von Fahrkarten durch Reisebüros.

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