Der Bundesfinanzhof (BFH) klärt mit drei Urteilen eine Reihe von Zweifelsfragen der Umsatzsteuerbefreiungen bei Lieferungen in Drittstaaten (sog. Ausfuhrlieferung) und in andere EG-Mitgliedstaaten (sog. innergemeinschaftliche Lieferung). Insbesondere innergemeinschaftliche Lieferungen sind häufig Streitgegenstand in Prüfungen der Finanzverwaltung.

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