Betriebs-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Idea , GDPdu und Chi²: Fachchinesisch und Zukunftsmusik, oder Realität? Durch die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 festgelegten Änderungen der Abgabenordnung erhält die Finanzverwaltung ab dem 1.1.2002 im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungssysteme von Unternehmen.
Während sich früher Prüfer Tage, Wochen sogar Monate mit der Sichtung von Belegen beschäftigten, kennt der Finanzbeamte heute andere Mittel, der Belegflut Herr zu werden. Inventurdifferenzen, Kassenprüfung und Rechnungskontrolle z.B. Lückenanalysen mussten früher mühsam per Hand nachvollzogen werden - mit modernen technischen Möglichkeiten sind derartige Checks nach Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit oft nur einen Knopfdruck von der Finanzverwaltung entfernt.
Um unsere Kunden und uns selbst vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, setzen wir uns bereits seit der Einführung im Jahr 2000 mit dem Handwerkszeug der Finanzverwaltung auseinander um Sie möglichst schon im Vorfeld bzw. bei der Planung Ihres EDV Systeme optimal zu beraten. So ist zum Beispiel eine sinnvolle Trennung von sensiblen bzw. aufbewahrungspflichtigen Daten unerlässlich.
Aber auch die Umsetzungen von BFH- und Finanzgerichtsurteilen auf Ihre noch zu prüfenden Altbestände werden von uns studiert und auf deren Anwendbarkeit geprüft.
Wenn Finanzamt oder dem Deutschen Rentenbund in regelmäßigen Abständen die Betriebs- Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-prüfungen vornimmt, fungieren wir als Ansprechpartner und stellen den jeweiligen Prüfern unsere Räume und die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung.
Bitte beachten Sie diesbezüglich auch die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen