Zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei gehört die Jahresabschlusserstellung unter Ausschöpfung aller bilanztechnischen Gestaltungsmöglichkeiten und Wahrnehmung immer vorhandener Wahlmöglichkeiten um den Interessen unserer Auftraggeber gerecht zu werden.
So bezieht sich unser Know How nicht nur auf das aktuelle Handels- und Steuerrecht sondern auch auf den beratenden Teil sowohl bei den Besprechungen der Bilanzentwürfe bei den Auftraggebern und der Präsentation gegenüber Geldgebern, Pächtern, Gesellschaftern.
Die Einhaltung gewisser Qualitätsstandards wird um so wichtiger, wenn unsere Mandanten zur Abwicklung ihres Geschäftsbetriebes auf Fremdmittel in Form von Krediten angewiesen sind, da strengere Vergaberegeln bei der Gewährung von Krediten gegeben sind.
So erfüllt die Jahresabschlusserstellung ohne Prüfungshandlungen grundsätzlich nicht die Anforderungen des § 18 KWG hinsichtlich der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers gegenüber seinem Kreditinstitut.
Was wir für Sie tun können:
Erstellung von Jahresabschlüssen nach Steuer- und Handelsrecht für Einzelunternehmen und Gesellschaften jeglicher Rechtsformen