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  • Steuerliche Aspekte bei Unternehmensaquisitionen


    Unternehmenstransaktionen haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Häufige Gründe für einen Unternehmenskauf bzw. -verkauf sind: Nachfolgeprobleme, Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung oder auch die Nutzung (vermeintlicher) Synergieeffekte.
     
    Der Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens erfordert nicht nur genaue Überlegungen auf betriebswirtschaftlicher Ebene und auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Auch hinsichtlich der breiten Palette der Unternehmenssteuern stellen Unternehmensaquisitionen eine außerordentliche Herausforderung dar. Lassen Sie uns im Anschluss kurz erläutern, worauf es steuerlich im Wesentlichen ankommt.
     
    Asset Deal oder Share Deal
    Ein Unternehmen kann erworben bzw. verkauft werden, indem entweder die gesamten Wirtschaftsgüter einzeln erworben/veräußert werden oder indem der Käufer alle Gesellschaftsanteile erwirbt. Letzteres bezeichnet man als einen "Share Deal". Ein Share Deal ist bei allen Gesellschaften möglich, bei denen das Grundkapital in Anteilscheinen an die Gesellschafter ausgegeben wurde, also z. B. bei allen Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH) oder auch einer Kommanditgesellschaft oder sonstiger Personengesellschaften.
    Den Kauf der einzelnen Wirtschaftsgüter bezeichnet man hingegen als "Asset Deal". Ein Asset Deal ist bei jeder Gesellschaftsform möglich.
     
    Ob nun der Asset Deal oder der Share Deal die richtige Wahl auf dem Weg zu Ihrem Zielunternehmen ist, hängt von vielen unterschiedlichen Gegebenheiten ab. Für Sie als Käufer kann ein Asset Deal von Vorteil sein, wenn das Unternehmen über umfangreiche stille Reserven beim abschreibbaren abnutzbaren Anlagevermögen verfügt. Der Asset Deal ermöglicht es Ihnen hierbei, einen sog. "step up" zu vollziehen. Als "step-up" bezeichnet wird die Hinzuschreibung der Buchwerte für abschreibbare abnutzbare Wirtschaftsgüter auf die Verkehrswerte bzw. den Anschaffungskosten, die Sie entrichtet haben. Das verschafft Ihnen neues Abschreibungsvolumen und Sie können den darauf entfallenden Kaufpreisanteil über die Abschreibungen steuerlich geltend machen.
     
    Neben einem möglichen Step-up besteht ein weiterer wesentlicher Vorteil des Asset Deals für Sie als Käufer darin, dass Sie nicht den rechtlichen Gesellschaftsmantel mit allen möglichen Steuerrisiken übernehmen müssen. Das mindert Ihre Haftung für Steuerschulden enorm (siehe unten). Wenig vorteilhaft ist der Asset Deal hingegen bei nur mäßigem Abschreibungsvolumen. In solchen Fällen wirkt sich der im Regelfall höhere Kaufpreis im Rahmen des Asset Deals für Sie kaum vorteilhaft aus.
     
    Als Verkäufer werden Sie hingegen auf einen Share Deal drängen. Ein Share Deal bringt Ihnen besonders dann Vorteile, wenn es Kapitalgesellschaftsanteile sind, die Sie verkaufen. Denn während Veräußerungsgewinne grundsätzlich in voller Höhe der Besteuerung unterliegen, können Sie beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen das Halbeinkünfteverfahren nutzen. Letzteres gilt zumindest noch bis einschließlich 2008.
     
    Einen "Königsweg" gibt es nicht. Wir analysieren für Sie gerne alle Vor- und Nachteile eines Asset oder Share Deals, stellen Ihnen die jeweilige steuerliche Situation gegenüber, zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf und erarbeiten die für Sie optimale "Mischstrategie". Eine solche kann z. B. darin bestehen, dass abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter mit hohen stillen Reserven vorab vom Unternehmen gekauft werden (ein dadurch entstehender Gewinn kann evtl. mit Verlustvorträgen verrechnet werden) und die verbleibenden Wirtschaftsgüter dann im Rahmen eines Share Deals erworben werden.
     
    Eine ausführliche Analyse unter Berücksichtigung sämtlicher möglicher Gestaltungsalternativen ist für Sie für die Kaufpreisfindung unerlässlich. Sprechen Sie mit uns.
     
    Steuerliche Analyse (Due Diligence)
    Eine zentrale Schlüsselrolle kommt der ausführlichen Analyse der steuerlichen Situation des Zielunternehmens zu. Die steuerliche Due Diligence soll vor allem Risiken der Vergangenheit aufdecken, aber auch bisher ungenutzte Gestaltungsmöglichkeiten und steuerliche Synergien aufzeigen. Wir übernehmen die gesamte steuerliche Analyse für die noch nicht bestandskräftig veranlagten Besteuerungszeiträume und fordern hierzu die erforderlichen Unterlagen an. Dabei prüfen wir besonders:
    unzutreffende Abgrenzungen zwischen Betriebsausgaben und aktivierungspflichtigen Anschaffungs- /Herstellungskosten
     
    • unterlassene Wertaufholungen überdotierte Rückstellungen und Drohverlust-Rückstellungen
    • Beziehungen zu nahe stehenden Personen (bei Kapitalgesellschaften u. a. verdeckte Gewinnausschüttungen)
    • Behalte- und Nachversteuerungsfristen
    • die unzutreffende Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen.

    Auch übernehmen wir die ganze Korrespondenz.
    Haftung für Steuerverbindlichkeiten des Unternehmens
    Mit dem Kauf eines Unternehmens übernimmt ein Käufer in aller Regel alle eventuellen Steuerverbindlichkeiten. So sehen wir es als die wichtigste Aufgabe, im Rahmen des "Tax Due Diligence", sämtliche tatsächlichen und eventuell entstehenden Verbindlichkeiten aufzuzeigen.
     
    Die optimale Möglichkeit, Ihre Haftung für Steuerschulden des Veräußerers zu minimieren, besteht durch den Kauf des Unternehmens im Wege eines Asset Deals. In diesem Fall haften Sie für die Betriebssteuern nur im Rahmen gesetzlicher Regelungen. Wir erläutern Ihnen gerne, um welche Steuern es sich dabei handelt und über welchen Zeitraum Sie rückwirkend haften.
     
    Gewerbesteuer bei Personengesellschaften
    Personengesellschaften sind grundsätzlich keine Steuersubjekte. Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht für die Gewerbesteuer. Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist vielmehr die Personengesellschaft. Wird eine solche übernommen, ist unbedingt darauf zu achten, dass der Veräußerer weiterhin für Steuerschulden der Personengesellschaft haftet. Wie eine solche Haftung ausgeschlossen werden kann bzw. welche Klausel in das Vertragswerk aufzunehmen ist, erläutern wir Ihnen gerne.
     
    Steuerfallen bei Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer
    Umfasst das betriebliche Vermögen des Kaufunternehmens auch Grundstücke, löst ein Unternehmenskauf in der Regel auch Grunderwerbsteuer aus. Letzteres gilt vor allem dann, wenn es zu einer sog. "Anteilsvereinigung" kommt. Eine solche liegt dann vor, wenn - im Rahmen eines Share Deals - 95 % der Anteile an der Gesellschaft an einen neuen Erwerber übertragen werden. In der Praxis vermeidet man eine Grunderwerbsteuerzahlung dadurch, dass fremde Dritte mit einem Anteil von 5,1 % beteiligt werden. Als fremder Dritter kann z. B. Ihre kreditgebende Hausbank beteiligt werden. Wir beraten Sie hinsichtlich einer optimalen Vertragsgestaltung gerne.
     
    Die Übernahme eines ganzen Betriebes unterliegt im Regelfall nicht der Umsatzsteuer. Es wäre jedoch dennoch fatal, das Thema "Umsatzsteuer" im Rahmen der Steuerprüfung außer Acht zu lassen. Denn es besteht die Möglichkeit, dass im Zeitpunkt des Kaufs bestimmte Vorsteuerberichtigungszeiträume noch nicht abgelaufen sind. In diesem Fall treten Sie als Käufer die "umsatzsteuerliche Rechtsnachfolge" an. Auch wäre ggf. die Möglichkeit einer Option für eine Umsatzsteuerpflicht zu prüfen. Wir übernehmen diese Aspekte im Rahmen unserer vollumfänglichen Analyse zur Unternehmensaquisition.
     
    Den Kauf Ihres Wunschunternehmens als auch den Verkauf Ihres eigenen Unternehmens (das Sie u. U. über Jahrzehnte aufgebaut haben), sollten Sie in fachlich kompetente Hände geben. Wir möchten Sie dabei unterstützen.
     
    Nachfolgende Checkliste soll Ihnen als roter Faden für ein erstes Gespräch gemeinsam mit uns dienen. Die Checkliste ersetzt nicht die individuelle Beratung. In einem Gespräch sollten wir die Details besprechen.
     
    Unternehmenskauf durch Erwerb aller Wirtschaftgüter (Asset Deal)
    • Abschreibungsvolumen ermitteln
    • Überleitung bestehender Verträge prüfen
    • Zustimmung eines jeden einzelnen Vertragspartners einholen

    Unternehmensverkauf durch Veräußerung aller Wirtschaftsgüter
    • Veräußerungsgewinnbesteuerung im Halbeinkünfteverfahren noch bis Ende 2008 möglich

    Unternehmenskauf durch Erwerb von Gesellschaftsanteilen (Share Deal)
    • Mögliche Haftungsrisiken prüfen (Tax Due Diligence)

    Unternehmensverkauf durch Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
    • Begünstigte Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in Anspruch nehmen (Fünftelregelung) oder "ermäßigter Steuersatz"

    Steuerliche Analyse (Tax Due Diligence)
    • Prüfung der Steuerhistorie (im Regelfall bis 5 Jahre vor dem Kauf)
    • Steuerstatus ermitteln
    • Steuerverbindlichkeiten des Veräußerers erfragen, feststellen, analysieren
    • Prognosen über künftige Steuersituation erstellen
    • Bewertung der Steuerrisiken anhand von:
      Betriebsprüfungsberichten
    • Korrespondenz mit der Finanzverwaltung und Steuerberater
      evtl. verbindliche Auskünfte bei Finanzverwaltung einholen

    Verluste:
    • Verwertungs-, Vortrags- und Verrechnungsmöglichkeiten feststellen lassen

    Erwerb einer Personengesellschaft:
    • Vertraglicher Haftungsausschluss für die Gewerbesteuer vereinbaren

    Grunderwerbsteuer
    • Gehört Grundbesitz zum Betriebsvermögen?
    • Gehen mindestens 95 % der Anteile an einen neuen Erwerber?
    • Wenn ja, Beteiligungsmöglichkeiten fremder Dritter prüfen.

    Umsatzsteuer
    • Vorsteuerberichtigungszeiträume erfassen und bewerten
    • Option zur Umsatzsteuerpflicht sinnvoll?
    • Vorsteuern auf Transaktionskosten ermitteln (steuerlich abziehbar)
    Steuerberatung für Geschäftskunden

    • Die GmbH Gründung nach der GmbH-Reform
    • Auslandsaktivitäten und Betriebsstättenbegründung
    • Existenzgründung
    • Die GmbH in der Krise
    • Rechtsformenwahl und Wechsel
    • Jahresabschlusserstellung
    • Steuerliche Aspekte bei Unternehmensaquisitionen
    • Prozess der Firmenübergabe und Nachfolgeregelungen
    • Betriebs-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
    • Die (unangekündigte) Umsatzsteuer-Nachschau
    • Idea GDPdu und Chi² die moderne Betriebsprüfung

    Fritz Scheck Steuerberater
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