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  • Abgeltungssteuer: Optimieren Sie Ihre Wertpapieranlage


    Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ändert sich wie Sie wissen zum 1.1.2009. Ab dem übernächsten Jahr werden Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder -zertifikate einer sog. Abgeltungssteuer unterworfen. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die direkt von dem Kreditinstitut, das die Erträge gutschreibt, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.

     

    Eine Steuererklärung für Ihre Kapitalerträge brauchen Sie künftig nicht mehr abzugeben. Unter bestimmten Umständen kann es für Sie allerdings von Vorteil sein, von der sog. "Antragsveranlagung" Gebrauch zu machen (siehe unten). Der Abgeltungssteuersatz beträgt künftig 25 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von

    5,5 % sowie die Kirchensteuer von 8 %. Insgesamt zahlen Sie so ab 2009 28,4 % an Steuern auf Ihre Kapitalerträge.

     

    Die auf den ersten Blick als einfach und moderat erscheinende Abgeltungssteuer erweist sich jedoch im Detail als sehr komplex und ist daher beratungsintensiver als das bisherige Veranlagungsverfahren. Denn zum einen erfasst die neue Abgeltungssteuer auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, also Gewinne aus dem von Ihnen getätigten Wertpapierverkauf. Bisher mussten Sie daraus erzielte Gewinne nur dann mit dem Fiskus teilen, wenn Sie die Wertpapiere nicht mindestens ein Jahr im Depot gehalten haben. Zum anderen fällt mit der Abgeltungssteuer das für Erträge aus Aktienanlagen geltende Halbeinkünfteverfahren weg. Damit versteuern Sie Dividendenerträge und Kursgewinne aus Aktienanlagen künftig nicht mehr nur zur Hälfte, sondern mit dem vollen Betrag.

     

    Optimierung Ihrer Wertpapieranlagen vor 2009

    Die herannahende Abgeltungssteuer erfordert eine Neuausrichtung Ihrer bisherigen Geldanlagestrategie, sofern Sie auch weiterhin Ihre Steuerlast minimieren wollen. Denn mit der heutigen Investition entscheiden Sie praktisch, wie viel Steuern Sie ab 2009 zahlen. Wir analysieren Ihr Wertpapierdepot -gerne auch zusammen mit Ihrem Anlage-/Vermögensberater -, stellen eine individuelle Anlagestrategie zusammen und zeigen Ihnen auf, ob und ggf. wo ein dringender Handlungsbedarf besteht.

     

    Ein Handlungsbedarf kann für Sie z.B. dann gegeben sein, wenn Sie überwiegend in festverzinslichen Wertpapieranlagen wie Anleihen usw. investiert haben. In diesem Fall würden wir für Sie unter Einbezug Ihres persönlichen Steuersatzes prüfen, ob es für Sie vorteilhaft ist, Zinserträge ins Jahr 2009 zu verlagern. Dies könnten Sie beispielsweise durch den Kauf von Zero-Bonds erreichen.

    Verschlechtern wird sich das Steuerumfeld hingegen für Beteiligungskapitalanlagen. Sofern Sie bisher in Aktien investiert waren und diese im Privatvermögen hielten, versteuerten Sie im Halbeinkünfteverfahren von einem Euro Dividendenertrag oder steuerpflichtigem Kursgewinn nur 50 Cent und zahlten bei einem Steuersatz von angenommenen 40 % nur 20 Cent. Künftig zahlen Sie aber generell 25 Cent für jeden Euro Dividende oder Kursgewinn.

     

    Inwiefern sich hier größere Aktienkäufe noch vor Inkrafttreten der Abgeltungssteuer - also noch bis zum 31.12.2008 - für Sie lohnen, hängt von mehreren Faktoren ab (siehe Checkliste). So findet die Abgeltungssteuer keine Anwendung auf Kapitaleinkünfte, die den Einkunftsarten "Gewerbebetrieb", "selbstständiger Arbeit" oder "Vermietung und Verpachtung" zuzuordnen sind. Das ist dann der Fall, wenn die Wertpapiere dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind. Ebenfalls nicht von der Abgeltungssteuer tangiert sind Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Mindestbeteiligung (siehe Checkliste).

     

    Wir analysieren für Sie, inwieweit Sie Aktien kaufen sollten, um sich in diesem Umfang noch das günstigere alte Recht zu sichern.

     

    Fondsanlagen

    Negativ wirkt sich die Abgeltungssteuer auch auf Ihre Fondsanlagen aus. Bisher konnten Investmentfonds realisierte Kursgewinne unabhängig von Haltefristen steuerfrei ausschütten oder thesaurieren. Künftig unterliegen Ausschüttungen aus Investmentfonds der vollen Abgeltungssteuer, egal, ob es sich dabei um Dividenden, Zinserträge oder realisierte Kursgewinne handelt. Auch die Regelung, nach der Fondsanteile nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr steuerfrei veräußerbar waren, fällt weg. Aus diesen Gründen kann es für Sie vorteilhaft sein, Fondsanteile noch bis zum 31.12.2008 zu erwerben. Wir analysieren das für Sie im Rahmen eines umfassenden Steuer- und Vermögenschecks.

     

    Zertifikate

    In einem Überraschungsakt hat die Bundesregierung im Vorfeld der Einführung der Abgeltungssteuer eine Strafsteuer auf Zertifikate beschlossen. Für Sie bedeutet das konkret: Zertifikate, die Sie seit dem 14.3.2007 erworben haben, können Sie auch nach abgelaufener Spekulationsfrist nur bis zum 30.6.2009 steuerfrei veräußern. Danach wird 25 % Abgeltungssteuer fällig. Ziel dieser Politik ist offensichtlich, speziell Endlos-Zertifikate (ohne Endfälligkeitstermin) unattraktiv zu machen. Offensichtlich wird befürchtet, dass vor dem Inkrafttreten der Abgeltungssteuer massiv Endlos-Zertifikate gekauft werden, um so dieser Steuer auch nach 2009 zu entkommen. Wir analysieren für Sie, inwieweit Sie nach dem 14.3.2007 erworbene Zertifikate vor dem 30.6.2009 verkaufen sollten und wie Sie sich durch Umschichtung in vergleichbare Fonds die Steuerfreiheit weiterhin sichern können.

     

    Werbungskostenabzug

    Weitere Konsequenz der neuen Abgeltungssteuer ist, dass Werbungskosten in Verbindung mit Geldanlagen generell nicht mehr berücksichtigt werden, sondern mit dem Sparerpauschbetrag als abgegolten gelten. Der Sparerpauschbetrag wird voraussichtlich auf 801 EUR abgeschmolzen. Werbungskosten, die Ihnen heute anfallen und mit Einnahmen im Zusammenhang stehen, die erst unter dem Abgeltungssteuersystem anfallen, sind ebenfalls nicht abziehbar. Ich prüfe/wir prüfen für Sie, welche Werbungskosten in Ihrem Fall noch abziehbar sind.

     

    Günstigerprüfung

    Mit Einführung der Abgeltungssteuer wird Ihnen gleichzeitig das Recht eingeräumt, eine Besteuerung nach der tariflichen Einkommensteuer zu beantragen. Letzteres macht naturgemäß nur Sinn, wenn Sie dadurch Steuern sparen. Auch wird diese Alternativveranlagung nur auf Antrag und nur für den jeweiligen Veranlagungszeitraum einheitlich für sämtliche Kapitalerträge gewährt. D.h., Sie müssen in diesem Fall sämtliche Kapitaleinkünfte in die Antragsveranlagung einbeziehen. Und genau hierin liegt die Crux. Wir analysieren für Sie, in welchen Fällen die Antragsveranlagung zu einer niedrigeren oder sogar höheren Steuer führt.

     

    Nachfolgende Checkliste soll Ihnen als roter Faden für einen Portfolio- und Vermögenscheck gemeinsam mit uns dienen. Die Checkliste ersetzt nicht die individuelle Beratung. In einem Gespräch sollten wir die Details besprechen.


    Über weitere interessante Anlageformen für Arbeitnehmer informieren wir Sie unter der Rubrik Arbeitnehmer und natürlich bei einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei.  

     

    Checkliste zur Abgeltungssteuer:

     

    Optimieren Sie Ihre Wertpapieranlage 

     

    Anwendung der Abgeltungssteuer prüfen

     

    • Wertpapierdepot ist im Betriebsvermögen?
    • Wertpapierdepot ist im Privatvermögen?


    Besteht eine Aktienbeteiligung von mindestens 1 % am Gesellschaftskapital (wesentliche Beteiligung)?

     

    • Depotcheck vor der Abgeltungssteuer
    • Anteil der Aktienanlage im Gesamtdepot ermitteln
    • Anschaffungszeitpunkte für die Aktien ermitteln
    • Sind die Papiere "dividendenstarke" Aktientitel?
    • Anteil der festverzinslichen Wertpapiere sowie deren Zinstermine ermitteln. 
       

    Sofern Zinstermine vor dem 31.12.2008 liegen:

     

    • Umschichtung auf abgezinste Anleihen vornehmen
    • Zertifikate nach Kaufdatum sortieren (Stichtag 14.3.2007)
    • Anlagestrategien vor der Abgeltungssteuer

     

    Sofern Aktienanteil im Portfolio aufgestockt werden soll:

     

    • Kauf der Aktien noch vor dem 31.12.2008

     

    Sofern der Rentenanteil aufgestockt werden soll:

     

    • abgezinste Anleihen bzw. Anleihen kaufen, deren Zinstermin nach dem 31.12.2008 liegt
       

    Zertifikate:

     

    • Zertifikate mit Kaufdatum ab 14.3.2007 auf realisierbare Veräußerungsgewinne überprüfen.

       

    Sofern Veräußerungsgewinn realisierbar:

     

    • Verkauf nach einem Jahr bis vor dem 30.6.2009.
    • Werbungskostencheck
    • Werbungskosten den einzelnen Anlageformen gegenüberstellen
    • Werbungskostenintensive Anlagen vor dem 31.12.2008 veräußern.
    • Ggf. Depotwechsel überprüfen (günstigere Direktbank)
    • Fremdfinanzierte Anlagen noch vor dem 31.12.2008 veräußern, da darüber hinaus kein Zinsabzug möglich.

     

    Antragsveranlagung und Günstigerprüfung

     

    • Persönlichen Steuersatz nach dem zu versteuernden Einkommen mit/ ohne aller Kapitalerträge ermitteln
    • Liegt persönlicher Steuersatz ex. Kapitaleinkünfte über 25 % - Abgeltungssteuer - andernfalls Antragsveranlagung

     

    Steuerberatung für Privatkunden

    • Unversteuertes Vermögen richtig legalisieren
    • Erben, Vererben, Schenken
    • Erben und schenken nach der Erbschaftsteuerreform
    • Abgeltungssteuer: Optimieren Sie Ihre Wertpapieranlage
    • Steueroptimierte Altersvorsorgeplanung
    • Die Heirat des Arbeitnehmers
    • Abgeltungsteuer: Beratungsbedarf bei Kapitaleinkünften
    • Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen
    • Kinder und Familie
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