Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ändert sich wie Sie wissen zum 1.1.2009. Ab dem übernächsten Jahr werden Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder -zertifikate einer sog. Abgeltungssteuer unterworfen. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die direkt von dem Kreditinstitut, das die Erträge gutschreibt, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.
Eine Steuererklärung für Ihre Kapitalerträge brauchen Sie künftig nicht mehr abzugeben. Unter bestimmten Umständen kann es für Sie allerdings von Vorteil sein, von der sog. "Antragsveranlagung" Gebrauch zu machen (siehe unten). Der Abgeltungssteuersatz beträgt künftig 25 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von
5,5 % sowie die Kirchensteuer von 8 %. Insgesamt zahlen Sie so ab 2009 28,4 % an Steuern auf Ihre Kapitalerträge.

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