die Heirat eines Arbeitnehmers verändert auch seine steuerrechtliche Situation. Die Inanspruchnahme des Splitting-Tarifs (Zusammen-veranlagung) bringt in den allermeisten Fällen deutliche Steuervorteile. Damit verbunden ist ein Wechsel der Lohnsteuerklasse. Außerdem haben Ehegatten die Möglichkeit, Vorsorgeaufwendungen in deutlich höherem Maße als bisher abzuziehen. Auch die Begründung einer steuerlich anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung ist bei Ehepartnern einfacher möglich, als bei Alleinstehenden.

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