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    Das Wort "Rentenkürzung" zählt inzwischen zu den Häufigeren in der deutschen Tagespresse. Einer immer größeren Zahl von Ruheständlern steht eine immer geringere Zahl von Erwerbstätigen gegenüber. Wer jetzt jung ist, muss die Konsequenzen ziehen und sich alternative Modelle der Altersversorgung einfallen lassen.


    Das kann eine Immobilie sein oder auch eine Renten- oder Lebensversicherung. Auf jeden Fall aber lohnt sich ein Besuch beim Rentenberater Ihrer Gemeinde. Der informiert Sie nicht nur über Beiträge, Auszahlungen und Mindestbeitragszahlerjahre, sondern hilft Ihnen auch zu prüfen, ob alle Ihre Arbeitgeber in Ihre Versorgung eingezahlt haben.

    Was Sie außerdem zum Thema Rente wissen sollten: Das "Alterseinkünftegesetz" hat die Besteuerung von Renten und Pensionen ab dem Jahr 2005 neu geregelt. Das heißt, dass Ihre Altersbezüge zunächst aus unversteuerten Einkommensteilen aufgebaut werden, später jedoch in vollem Umfang steurpflichtig sind. Wer bereits Rente bezieht, wird von dieser Neuregelung nicht betroffen sein. Es sei denn, Sie beziehen steuerpflichtige Nebeneinkünfte wie Mieteinnahmen, Zinsen, Arbeitslohn oder Ähnliches. Dann kann sich künftig auch eine Steuerpflicht für Ihre Renteneinkünfte ergeben.

    Lassen Sie sich von uns beraten, um Freibeträge und Steuererleichterungen voll auszuschöpfen. Unser Ziel ist es, Sie auch im Alter abzusichern und vor unnötigen Verlusten zu schützen.

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