Viele ausländische Geldanleger vertrauten in der Vergangenheit auf die Verschwiegenheit bestimmter ausländischer Banken. Doch die Mauern der Fluchtburgen bröckeln zusehends. In den neuesten Abkommen der Schweiz mit der Europäischen Union haben sich die Eidgenossen im Bereich der indirekten Steuern erheblich geöffnet. Des Weiteren werden in immer mehr Doppelbesteuerungsabkommen mit den EU- Staaten erweiterte Amtshilfeklauseln bei Steuerbetrug aufgenommen.
Parallel werden inländische Kontrollmöglichkeiten der Finanzbehörden bei Banken verschärft. So prüfen die Finanzämter seit letztem Jahr alle zusammenfassenden Jahresbescheinigungen. Solche Bescheinigungen stellen Banken seit 2005 jedem Kunden aus. Diese enthalten - wie Sie wissen - sämtliche Zinseinkünfte, Dividenden und sonstige Kapitaleinkünfte. Mit Einführung der Abgeltungsteuer wird auch der Kontenabruf erheblich erweitert.

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