Wie uns aus verlässlichen Quellen bekannt wurde, prüfen die Finanzämter im Vorfeld der Einführung der Abgeltungsteuer verstärkt Kapitalübertragungen durch Eltern an ihre Kinder, insbesondere an minderjährige Kinder. Die Finanzämter vermuten, dass durch die Zusammenführung des Sparer-Freibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags auf einen Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR, verbunden mit einem generellen Werbungskostenabzugsverbot das Verteilen von Vermögen innerhalb der Familienmitglieder beliebter geworden ist.

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