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    Bankgespräche und Finanzierungsverhandlungen erfordern vor allem Erfahrung. Nicht darüber zu verfügen ist keine Schande - allerdings sollten Sie sich in diesem Fall einen kompetenten Partner zur Seite stellen, der im Vorfeld einen möglichen Fragenkatalog aufstellt und Sie für die Verhandlung trainiert.

     

    Darlehensberechnung – Umschuldung – Vorfälligkeit

     

    Bei einem Kredit mit Festzinsvereinbarung und vertraglich geregelter Laufzeit besteht oftmals der Wunsch auf vorzeitige Darlehensrückzahlung. Das Thema wird vor allem immer dann akut, wenn am Kapitalmarkt das Zinsniveau extrem niedrig ist und Darlehen zu einem höheren Zinssatz abgeschlossen wurden. Die Banken bestehen meist auf die Erfüllung der vertraglichen Pflichten oder sie verlangen einen finanziellen Ausgleich in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung. Meist wird diese von den Kreditnehmern als unangemessen hoch angesehen.

     

    Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Finanzierungsberatung, wenn es um die vorzeitige Beendigung von Festzinsdarlehen gegen Vorfälligkeitsentschädigung geht. Unsere Leistungen reichen vom Prüfen verschiedener Bankangebote, der Errechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, einer Entscheidungshilfe und Handlungsempfehlung bis hin zur Teilnahme am Bankengespräch.

     

    Da die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Rückzahlung überhöhter Vorfälligkeitsentschädigungen 30 Jahre beträgt, kann es sich lohnen, dass wir für Sie bereits an die Bank entrichtete Vorfälligkeitsentschädigungen auf deren Höhe überprüfen.

     

    Basisleistung

     

    • Datenaufnahme nach Checkliste
    • Beurteilung der verschiedenen Angebote
    • Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
    • Beurteilung der Ergebnisse und Handlungsempfehlung
    • Beratung zur Entscheidungsfindung
    • Dokumentation der Ergebnisse
    • Prüfen alter Vorfälligkeitsentschädigungen

     

    Zusatzleistungen

     

    • Beschaffung von Angebotsdaten bei Banken
    • Unterstützung bei Bankengesprächen
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    Fritz Scheck Steuerberater
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