Der Abschluss eines Arbeitsvertrages steht regelmäßig am Ende des vom Arbeitgeber durchgeführten Bewerbungsverfahrens und ist Teil seiner gesamten Personalplanung. Der Vertragsinhalt bestimmt im wesentlichen - neben möglicherweise geltenden kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) - die Beziehung zum Arbeitnehmer.



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