Zu einem unverbindlichen Erstgespäch, stehen wir Ihnen gerne mit unseren Mitarbeitern in Garmisch-Partenkirchen oder auch in München zur Verfügung. Unsere Beratungsleistungen erbringen wir bundesweit.
Kapitalanleger, die steuerlich verrechenbare Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer haben, können diese sog. Altverluste nur noch im Laufe des Jahres 2013 mit erzielten Wertpapierveräußerungsgewinnen verrechnen. In diesen Fällen sollte frühzeitig gehandelt werden.
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Fritz Scheck
Steuerberater





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