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    Lohn und Gehaltsabrechnungen


    Ziel ist es, Sie über die Möglichkeiten der Senkung von Lohnnebenkosten für den Einsatz Ihrer Mitarbeiter zu informieren(Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge).

     

    Aus diesem Grunde ist es zunächst erforderlich, zu klären, bei welchem Ihrer Mitarbeiter für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin überhaupt Einsparungsmöglichkeiten bestehen.

     

    Grundsätze zu Sozialversicherungsbeiträgen

     

    Lohnnebenkosten werden insbesondere durch die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge, die ca. 20 % des lohnsteuerpflichtigen Bruttogehaltes ausmachen, ausgelöst, soweit damit die für die jeweilige Sozialversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten werden.

     

    Aus diesem Grunde bitten wir Sie, zu unserem Gespräch eine Übersicht über die Gehälter Ihrer Mitarbeiter mitzubringen. Auf diese Weise lässt sich die Gehaltsstruktur in Ihrem Unternehmen gut einschätzen. Wenn Sie eine solche Tabelle erstellen, sollten Sie diese gestaffelt nach der Höhe des Bruttogehaltes erstellen und dabei auch Hinweise zu weiteren Gehaltsbestandteilen (Weihnachtsgeld, Dienstwagen etc.) aufnehmen (vgl. Sie dazu bitte die als Anlage beigefügte Tabelle).

     

    Die Staffelung nach der Höhe des Bruttogehaltes ist auch deshalb von Bedeutung, weil die Beitragsbemessungsgrenzen nicht für alle Sozialversicherungen identisch sind, sondern - wie die nachfolgende Übersicht zeigt - zwischen den Beitragsbemessungsgrenzen bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung und denen für Kranken-, Pflegeversicherung unterschieden wird. Außerdem gelten bei den Renten- und Arbeitslosenversicherungen in Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen.

     

    Auch sollte die Übersicht eine Information über die Art der Krankenversicherung enthalten, da private Krankenversicherungen, anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen, ihre Beitragssätze nicht nach dem Bruttogehalt sondern nach davon völlig unabhängigen Kriterien berechnen. Diese Zusammenhänge können wir Ihnen im Beratungsgespräch bei Bedarf gerne näher erläutern.

     

    Hinweis: Nicht erforderlich ist, die für den Mitarbeiter geltenden Lohnsteuermerkmale (Steuerklasse, Freibeträge etc.) aufzulisten.

     

    Diese Merkmale wirken sich ausschließlich auf die nicht von Ihnen als Arbeitgeber/Arbeitgeberin zu tragende Lohnsteuer aus.

     

    Beachten sollten Sie aber auch, dass auch bei Mitarbeitern, die die Beitragsbemessungsgrenzen überschritten haben bzw. die privat krankenversichert sind, es sich für Sie als Arbeitgeber/ Arbeitgeberin lohnen kann, Möglichkeiten zur Senkung der Lohnnebenkosten zu nutzen. Denn eine Senkung der Lohnsteuer (und damit der Ihre Mitarbeiter treffenden Abgabenlast) wirkt sich - gerade wenn der Anstoß von Ihnen als Arbeitgeber/Arbeitgeberin kommt - oft sehr positiv auf die Motivation Ihrer Mitarbeiter aus.

     

    Lohnsteuerbefreite Arbeitgeberleistungen

    Sozialversicherungsbeiträge lassen sich insbesondere bei bestimmten lohnsteuerbefreiten Arbeitgeberleistungen einsparen. Hier bitten wir Sie, bereits im Vorfeld darüber nachzudenken, ob und ggf. welche der nachfolgend genannten Möglichkeiten für Sie in Frage kommen und wann, z. B. bei den nächsten Gehaltsverhandlungen oder bei Neueinstellungen solche Gehaltsbestandteile mit dem betreffenden Mitarbeitern vereinbart werden können. Im Beratungsgespräch werden wir Ihnen die jeweiligen Einsparungsmöglichkeiten, insbesondere die Vorteile für Sie und Ihre Mitarbeiter und steuerrechtlichen Voraussetzungen genau aufzeigen.

     

    • Private Nutzung eines betrieblichen Personalcomputers oder anderer Kommunikationsmittel am Arbeitsplatz oder in den Privaträumen des Mitarbeiters (Gestellung eines PCs oder anderer Kommunikationsmittel)
    • Private Nutzung eines betrieblichen Telefon- oder Internetanschlusses am Arbeitsplatz oder in den Privaträumen des Mitarbeiters
    • Erstattung von betrieblichen Reisekosten, Umzugskosten und Kosten der doppelten Haushaltsführung
    • Übernahme von Kindergeldbeiträgen u. ä. (wenn dies gewünscht ist, bitte die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auflisten)
    • Werkzeuggeld
    • Gestellung von Berufskleidung bzw. Erstattung der dafür entstehenden Kosten

     

    In der Anlage haben wir Ihnen noch einmal in übersichtlicher Form aufgelistet, welche Unterlagen wir für das Gespräch benötigen.

     

    Wir freuen uns auf das Gespräch!

     

    Erforderliche Unterlagen zu unserem Gespräch zum Thema Senkung Lohnnebenkosten 

      

    • Übersicht über die Gehaltsstruktur der Mitarbeiter, vgl. dazu im Einzelnen die Tabelle weiter unten
    • Ggf. ergänzende Übersicht über Einordnung Mitarbeiter in West und Ost
    • Ggf. ergänzende Übersicht über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Zuschuss zum Kindergarten erhalten können
    • Übersicht über die für Sie in Frage kommenden Gehaltsbestandteile

     

     

    Lohn- und Gehaltsabrechnungen

    • Paketlösungen zur Personalwirtschaft
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    • 10 Gründe Lohnabrechnung nicht selbst zu erstellen
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    • Senkung der Lohnnebenkosten  für Mitarbeiter
    • Geschenke und Bewirtungen richtig versteuern, Steuergestaltungen nutzen
    • Form und Inhalt des Arbeitsvertrages 
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    Sehen Sie in der folgenden Demo, wie die Lohnabrechnung mit Hilfe von Unternehmen-online vereinfacht werden kann. Die für Lohnabrechnung, Netto- u. Bruttolohn Ermittlung notwendigen Stammdaten können schnell u. sicher ausgetauscht werden. Nach Prüfung und Abrechnung in unserer Kanzlei können Sie zeitnah die Auswertungen ansehen und ausdrucken. Gleiches gilt auch für Zahlungsvorschläge die sie per Knopfdruck ausführen können.
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