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BETRIEBSPRÜFUNG

Eine Prüfung steht an.
Gehen wir sie geordnet an.

Steuerliche Begleitung bei Betriebs-, Lohnsteuer- und abrechnungsbezogenen Prüfungsfragen.

Illustrative Arbeitswelt · schematischer Ablauf

PERSÖNLICH BERATEN. KLAR ORGANISIERT.

Worum es für Sie geht.

Eine Prüfungsankündigung wirft viele Fragen auf. Was wird benötigt, welche Zeiträume sind betroffen und wer spricht mit der prüfenden Stelle? Wir helfen, den steuerlichen Teil der Vorbereitung und Begleitung zu strukturieren.

Anlass und Prüfungsumfang klären

Gemeinsam betrachten wir die Ankündigung, die betroffenen Zeiträume und die erforderlichen Unterlagen. Bekannte Fristen und Termine sollten früh angesprochen werden. Die Übernahme der Vertretung und der konkrete Umfang werden ausdrücklich vereinbart.

Buchhaltung und Unterlagen vorbereiten

Vollständige, nachvollziehbare Unterlagen erleichtern die Vorbereitung. Digitale Aufzeichnungen, Belegverknüpfungen und Dokumentationen sollten zu den tatsächlichen Abläufen passen. Erforderliche Datenbereitstellungen stimmen wir gezielt ab.

Rückfragen und Feststellungen einordnen

Im vereinbarten Auftrag begleiten wir den Austausch mit der prüfenden Stelle und beurteilen steuerliche Fragen. Ergebnisse und mögliche weitere Schritte besprechen wir verständlich mit Ihnen.

Aus der Prüfung für die Zukunft lernen

Erkenntnisse können helfen, Buchhaltungs- und Lohnprozesse weiterzuentwickeln. Dabei geht es um klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Dokumentation und geeignete Kontrollen – nicht um die Zusage einer beanstandungsfreien Prüfung.

Vorbereitung beginnt mit Ordnung und klaren Zuständigkeiten

Entscheidend sind nachvollziehbare Aufzeichnungen, geeignete Datenbereitstellungen und eine abgestimmte Kommunikation. Eine Prüfungsankündigung ist der Anlass, Umfang, Zeiträume und Termine konkret zu klären. Anschließend legen wir fest, wie unsere Kanzlei Sie im steuerlichen Teil unterstützt.

Diese Leistungen können wir für Sie übernehmen

  • Prüfungsankündigung, betroffene Zeiträume und bekannte Termine einordnen.
  • Die benötigten steuerlichen Unterlagen und vorhandenen Datenbestände zusammenstellen.
  • Zuständigkeiten für Rückfragen, technische Datenbereitstellung und Kommunikation festlegen.
  • Steuerliche Sachverhalte und erkennbare offene Punkte vorbereiten.
  • Den Austausch mit der prüfenden Stelle im vereinbarten Auftrag begleiten.
  • Feststellungen und mögliche steuerliche Folgen verständlich besprechen.
  • Erforderliche nächste Schritte sowie Verbesserungen für die laufenden Abläufe ableiten.

Typische Anliegen aus Ihrem Alltag

01

Steuerliche Außenprüfung

Buchhaltung, Belege und weitere steuerlich relevante Unterlagen geordnet bereitstellen. Welche Daten benötigt werden, richtet sich nach dem Prüfungsfall.

02

Lohnbezogene Prüfung

Abrechnungsunterlagen und relevante Beschäftigungsangaben vorbereiten. Die jeweiligen fachlichen und rechtlichen Zuständigkeiten werden geklärt.

03

Systemwechsel & Archiv

Die Verfügbarkeit benötigter Daten nicht erst beim Prüfungsbeginn betrachten. Alte und neue Systeme sowie Dokumentation rechtzeitig abstimmen.

Elektronische Daten müssen für die Prüfung nutzbar bleiben

§ 147 AO enthält Anforderungen an Aufbewahrung und Datenzugriff. Eine pauschale Aussage, sämtliche Unterlagen müssten gleich lange gespeichert werden, wäre unzutreffend. Dokumentart, Fristbeginn und mögliche Verlängerungen sind zu berücksichtigen. Wir besprechen die steuerlichen Anforderungen und stimmen eine erforderliche technische Umsetzung mit den zuständigen Dienstleistern ab. Der bloße Einsatz einer bestimmten Software garantiert keine beanstandungsfreie Prüfung.

So organisieren wir die Zusammenarbeit

01

Umfang klären

02

Unterlagen vorbereiten

03

Prüfung begleiten

04

Ergebnisse einordnen

Für unser erstes Gespräch

  • Prüfungsankündigung und betroffene Jahre.
  • Genannte Termine und Ansprechpartner.
  • Programme, in denen relevante Daten geführt oder archiviert werden.
  • Bereits bekannte Rückfragen oder nicht vollständige Unterlagen.

Eine kurze Beschreibung genügt für den Erstkontakt. Welche Unterlagen wir anschließend benötigen und wie Sie diese bereitstellen, stimmen wir persönlich ab.

HÄUFIGE FRAGEN

Erste Orientierung.

Kann ich die Prüfungsankündigung über das Formular schicken?

Bitte zunächst nur das Anliegen und bekannte Termine kurz beschreiben. Für Unterlagen vereinbaren wir einen geeigneten Übermittlungsweg.

Garantiert eine Betreuung, dass keine Nachzahlung entsteht?

Nein. Das Ergebnis hängt von den geprüften Sachverhalten und ihrer rechtlichen Beurteilung ab.

Helfen Sie auch bei Lohnsteuerfragen?

Abrechnungs- und lohnsteuerbezogene Prüfungsfragen können wir im vereinbarten Rahmen begleiten. Erforderliche weitere fachliche Zuständigkeiten klären wir im Einzelfall.

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IHR NÄCHSTER SCHRITT

Sprechen wir über Ihr Anliegen.

Nennen Sie Prüfungsart, betroffene Jahre und den angekündigten Termin. Fristgebundene Schreiben senden Sie erst nach Abstimmung über den vereinbarten Weg; das Kontaktformular dient nicht zur Fristwahrung.

+49 8821 9439351 ↗

Eine kurze Nachricht genügt.

Beschreiben Sie Ihre Situation und wie wir Sie erreichen können. Gemeinsam klären wir den passenden nächsten Schritt.

Lieber telefonisch sprechen ↗

Vertrauliche Unterlagen bitte erst über einen gemeinsam vereinbarten Übermittlungsweg senden.

Schreiben Sie uns.

Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Einzelheiten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Bitte senden Sie hier keine Bescheide oder fristgebundenen Aufträge.