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ERBSCHAFT & SCHENKUNG

Werte weitergeben.
Mit einem klaren Plan.

Steuerliche Beratung zu Erbschaft, Schenkung und Vermögensnachfolge in Garmisch-Partenkirchen.

Illustrative Arbeitswelt · schematischer Ablauf

PERSÖNLICH BERATEN. KLAR ORGANISIERT.

Worum es für Sie geht.

Was Sie aufgebaut haben, verdient eine durchdachte Übergabe. Ob ein Erbfall bereits eingetreten ist oder Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen möchten: Wir ordnen die steuerlichen Fragen ein und bereiten mit Ihnen die nächsten Schritte vor.

Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

Wir strukturieren die steuerlich relevanten Angaben, klären benötigte Nachweise und erstellen die vereinbarten Erklärungen. Steuerliche Bescheide und Bewertungsgrundlagen prüfen wir im abgestimmten Umfang.

Übertragungen frühzeitig planen

Persönliche Freibeträge, frühere Zuwendungen, Versorgung und die Zusammensetzung des Vermögens gehören zur Gesamtbetrachtung. Gemeinsam vergleichen wir die steuerlichen Auswirkungen sinnvoller Varianten. Steuerliche Vorteile müssen zu Ihren persönlichen Zielen passen.

Immobilien und Unternehmensvermögen

Die steuerliche Bewertung und besondere Voraussetzungen können den Fall wesentlich prägen. Wir untersuchen die relevanten Fragen und stimmen erforderliche Bewertungen oder ergänzende Fachberatung mit Ihnen ab. Eine Begünstigung für Betriebsvermögen ist an Voraussetzungen gebunden und kein Automatismus.

Steuerliche und rechtliche Planung abstimmen

Testament, Erbvertrag und Übertragungsvertrag müssen auch rechtlich zu Ihren Wünschen passen. Die steuerliche Betrachtung bringen wir in die Abstimmung mit Notariat und geeigneter Rechtsberatung ein. Wir ersetzen diese eigenständige rechtliche Gestaltung nicht.

Erben, vererben, schenken:
Welche Situation beschäftigt Sie?

Eine gute Vermögensnachfolge beginnt nicht mit einem Rechenprogramm. Zuerst geht es darum, was Sie erhalten, weitergeben oder absichern möchten. Wer soll welche Verantwortung übernehmen? Welche Einkünfte benötigen Sie selbst? Und wie passen die Wünsche der Beteiligten zusammen? Diese Fragen aus unserem bisherigen Beratungsprofil bleiben der Ausgangspunkt.

01

Ein Erbfall ist eingetreten

Nachlass, Beteiligte und frühere Zuwendungen erfassen. Anzeige- und Erklärungspflichten, Bewertungen und vorhandene Schreiben des Finanzamts einordnen.

02

Sie möchten zu Lebzeiten übertragen

Eine Immobilie, Geldvermögen oder eine Beteiligung weitergeben. Steuerliche Folgen, eigene Versorgung und den gewünschten Zeitpunkt gemeinsam betrachten.

03

Ein Unternehmen soll weitergeführt werden

Familieninterne Nachfolge, Übergabe an Mitarbeitende oder eine andere Lösung vorbereiten. Unternehmensentwicklung und persönliche Absicherung zusammen denken.

Unsere Leistungen bei Erbschaft und Schenkung

  • Erstellung der vereinbarten Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen sowie Begleitung steuerlicher Rückfragen.
  • Steuerliche Bestandsaufnahme von Immobilien, Geldvermögen, Unternehmensbeteiligungen und bestehenden Verpflichtungen.
  • Einordnung früherer Übertragungen, persönlicher Freibeträge und des Verhältnisses zwischen Schenkendem und Erwerber.
  • Vergleich steuerlicher Auswirkungen geplanter Vermögensübertragungen und ihrer zeitlichen Abfolge.
  • Prüfung der steuerlichen Bewertung und vorhandener Feststellungs- oder Steuerbescheide im erteilten Auftrag.
  • Betrachtung möglicher Begünstigungen für Betriebsvermögen sowie der damit verbundenen Voraussetzungen und späteren Pflichten.
  • Abstimmung der steuerlichen Überlegungen mit der rechtlichen und notariellen Gestaltung.

Die steuerliche Planung soll zu Ihren persönlichen Zielen passen. Rechtliche Fragen zur Erbfolge, zu Pflichtteilen oder zur Vertragsgestaltung klären die dafür zuständigen Rechtsanwälte und Notariate. Wir bringen die steuerliche Sicht in diese gemeinsame Planung ein.

Persönliche Freibeträge auf einen Blick

Die folgende Auswahl gilt bei unbeschränkter Steuerpflicht. Sie zeigt persönliche Freibeträge, keine garantierte Steuerfreiheit eines konkreten Falls. Frühere Erwerbe und weitere Voraussetzungen gehören zur Prüfung.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

500.000 €

Kinder; außerdem Kinder bereits verstorbener Kinder

400.000 €

Enkel, deren Elternteil noch lebt

200.000 €

Zum Beispiel Geschwister und unverheiratete Lebenspartner

20.000 €

Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden nach § 14 ErbStG zusammengerechnet. Wie eine geplante Übertragung einzuordnen ist, hängt deshalb auch von bereits erfolgten Zuwendungen ab.

Stand: 24. Oktober 2026 · § 16 ErbStG · § 14 ErbStG

Bei Immobilien zählt mehr als der geschätzte Verkaufspreis

Der steuerliche Grundstückswert wird nach den gesetzlichen Bewertungsregeln ermittelt. Art und Nutzung des Objekts, maßgeblicher Zeitpunkt und vorhandene Unterlagen spielen dabei eine Rolle. Wir betrachten die steuerliche Bewertung und prüfen, ob die tatsächlichen Verhältnisse zutreffend erfasst sind.

Liegt der gemeine Wert nachweislich unter dem gesetzlich ermittelten Wert, kann ein geeigneter Nachweis nach § 198 BewG relevant werden. Ein belastbares Gutachten und eine steuerliche Berechnung sind unterschiedliche Aufgaben; erforderliche Sachverständige werden gezielt einbezogen.

Auch ein selbst genutztes Familienheim und eine vermietete Immobilie sind unterschiedlich zu betrachten. Begünstigungen hängen von konkreten Voraussetzungen ab und sollten vor einer Entscheidung geprüft werden. Vorbehaltene Nutzungsrechte oder Gegenleistungen können die steuerliche und wirtschaftliche Beurteilung zusätzlich beeinflussen.

Gesetzliche Grundlage: § 198 BewG

Unternehmensnachfolge:
den Betrieb und die eigene Versorgung sichern

Die Übergabe eines Betriebs braucht oft einen längeren Vorlauf. Neben der Steuerbelastung zählen die Eignung und Finanzierung des Nachfolgers, Zuständigkeiten während der Übergabe und die Versorgung des bisherigen Inhabers. Auch die Interessen weiterer Familienmitglieder sollten früh auf den Tisch.

Für begünstigtes Betriebsvermögen sieht das Erbschaftsteuerrecht besondere Regelungen vor. Ob und in welchem Umfang sie greifen, hängt unter anderem von der Zusammensetzung des Vermögens und den gesetzlichen Fortführungsbedingungen ab. Eine begünstigte Übertragung bedeutet deshalb nicht, dass nach der Unterschrift nichts mehr zu beachten wäre.

  • Orientierung: Wer kann den Betrieb übernehmen und welche Lösung passt zu Ihren Zielen?
  • Strukturierung: Welche Vermögenswerte, Verträge, Finanzierung und steuerlichen Fragen sind betroffen?
  • Übergabe: Welche Aufgaben und Verantwortungen wechseln zu welchem Zeitpunkt?
  • Begleitung: Welche Fristen und Voraussetzungen müssen nach der Übertragung weiter überwacht werden?

Begünstigtes Betriebsvermögen: § 13a ErbStG

Gestaltungsfragen, die wir gemeinsam durchdenken

Berliner Testament: Versorgung und Steuerfolgen zusammen betrachten

Die gegenseitige Erbeinsetzung von Ehegatten kann dem Wunsch dienen, den überlebenden Partner abzusichern. Zugleich stellt sich die Frage, wann Kinder Vermögen erhalten und wie sich die gewählte Gestaltung steuerlich auswirkt. Die passende Lösung lässt sich nicht allein an einer möglichen Steuerersparnis festmachen. Wir vergleichen die steuerlichen Folgen; Bindungswirkung und rechtliche Alternativen klärt die Rechtsberatung.

Vermächtnis, Erbquote oder Schenkung: Welche Unterschiede sind wichtig?

Es kommt darauf an, wer welchen Vermögenswert auf welcher rechtlichen Grundlage erhält. Deshalb betrachten wir die vorgesehene Zuordnung, Bewertungen und die jeweiligen Erwerber gemeinsam. Eine alte Beispielrechnung mit pauschal niedrigen Immobilienwerten ist dafür keine tragfähige Entscheidungsgrundlage.

Enkel direkt bedenken: Was spricht für eine generationenübergreifende Planung?

Eine unmittelbare Zuwendung an Enkel kann Teil einer langfristigen Familienplanung sein. Dabei sind persönliche Freibeträge, die Versorgung der mittleren Generation und mögliche Pflichtteilsfragen zu berücksichtigen. Ob das Überspringen einer Generation sinnvoll ist, ergibt sich erst aus dem Vergleich der konkreten Varianten.

Güterstand und Zugewinnausgleich: Wann lohnt sich eine nähere Betrachtung?

Bei Ehegatten kann der Güterstand für Vermögensnachfolge und steuerliche Einordnung bedeutsam sein. Ein Wechsel des Güterstands oder ein Zugewinnausgleich ist eine rechtlich und wirtschaftlich weitreichende Entscheidung. Solche Überlegungen gehören in eine abgestimmte steuerliche und notarielle Planung.

Auslandsvermögen: Welche zusätzlichen Fragen entstehen?

Bei Immobilien, Konten oder Beteiligten im Ausland können mehrere Rechtsordnungen betroffen sein. Eine ausländische Steuer wird nicht automatisch vollständig auf die deutsche Steuer angerechnet. Zuständigkeit, Nachweise und gegebenenfalls weitere ausländische Beratung sollten früh geklärt werden.

So wird aus der ersten Frage ein geordneter Plan

01

Verstehen

Ziele, Beteiligte, Vermögensarten und bekannte Termine besprechen. Für den ersten Kontakt genügen wenige Stichworte.

02

Prüfen & vergleichen

Unterlagen über einen vereinbarten Weg bereitstellen. Steuerliche Folgen und geeignete Varianten gegenüberstellen.

03

Abstimmen & begleiten

Die gewählte Lösung mit den zuständigen Fachleuten abstimmen und erforderliche steuerliche Erklärungen und Folgeschritte begleiten.

Diese Unterlagen können später hilfreich sein

  • Vorhandene Testamente, Erbverträge und notarielle Übertragungsverträge.
  • Angaben zu den Beteiligten und zu früheren Schenkungen einschließlich Zeitpunkt und Umfang.
  • Bei Immobilien: Objektangaben, Nutzung, vorhandene Bewertungen und relevante Verpflichtungen.
  • Bei Unternehmen: aktuelle Abschlüsse, Beteiligungsverhältnisse und Gesellschaftsverträge.
  • Schreiben, Bescheide und Fristsetzungen des Finanzamts.
  • Eine Übersicht Ihrer Ziele: eigene Versorgung, gewünschte Begünstigte und geplanter Zeitrahmen.

Welche Unterlagen wir tatsächlich benötigen, klären wir individuell. Bitte senden Sie keine vollständigen Nachlassunterlagen über ein öffentliches Formular. Für den Erstkontakt ist eine kurze Beschreibung ausreichend.

Anzeige und Steuererklärung sind unterschiedliche Schritte

Nach § 30 ErbStG besteht grundsätzlich eine Anzeigepflicht innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erwerbs; das Gesetz enthält Ausnahmen. Ob eine Ausnahme greift, sollte anhand des konkreten Vorgangs geprüft werden. Die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung ist davon zu unterscheiden.

Liegt bereits Post vom Finanzamt vor, sprechen Sie bekannte Termine früh an. Ein Kontaktformular ersetzt weder die Übernahme eines Mandats noch eine fristwahrende Erklärung.

§ 30 ErbStG · § 31 ErbStG

HÄUFIGE FRAGEN

Erste Orientierung.

Führt jede Erbschaft zu einer Steuerzahlung?

Nein. Unter anderem Vermögenswert, persönliches Verhältnis und mögliche Freibeträge oder Befreiungen sind relevant. Anzeige- und Erklärungspflichten müssen unabhängig von einer erwarteten Steuerzahlung geprüft werden.

Ist Schenken immer günstiger als Vererben?

Nein. Frühere Erwerbe, steuerliche Regeln und persönliche Versorgung beeinflussen das Ergebnis. Wir betrachten die für Sie passenden Varianten im Zusammenhang.

Was ist bei einem Schreiben des Finanzamts wichtig?

Nennen Sie uns den Anlass und mitgeteilte Fristen frühzeitig. Eine erste Anfrage ersetzt keine fristwahrende Beauftragung oder Einreichung.

Warum ist die Immobilienbewertung wichtig?

Sie beeinflusst den steuerlichen Wert des Erwerbs. Verfahren und Besonderheiten hängen vom jeweiligen Objekt und Sachverhalt ab.

Das könnte ebenfalls wichtig sein.

Immobilien & Vermietung

Steuerliche Begleitung bei Vermietung, Kauf, Verkauf und Übertragung von Immobilien.

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Einkommensteuerberatung für Privatpersonen und Selbstständige in Garmisch-Partenkirchen.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Planung, Liquidität und Controlling für Unternehmer in Garmisch-Partenkirchen.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Sprechen wir über Ihr Anliegen.

Für den ersten Austausch genügen der Anlass – Erbfall oder geplante Übertragung –, die groben Vermögensarten und ein Hinweis auf bereits bekannte Termine oder Schreiben. Vollständige Dokumente übermitteln Sie später auf dem vereinbarten Weg.

+49 8821 9439351 ↗

Eine kurze Nachricht genügt.

Beschreiben Sie Ihre Situation und wie wir Sie erreichen können. Gemeinsam klären wir den passenden nächsten Schritt.

Lieber telefonisch sprechen ↗

Vertrauliche Unterlagen bitte erst über einen gemeinsam vereinbarten Übermittlungsweg senden.

Schreiben Sie uns.

Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Einzelheiten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Bitte senden Sie hier keine Bescheide oder fristgebundenen Aufträge.