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Beruf & Familie
Neue Tätigkeiten, Veränderungen beim Einkommen oder familiäre Ereignisse früh ansprechen. Welche Folgen sich ergeben, betrachten wir im Zusammenhang.
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EINKOMMENSTEUER
Einkommensteuerberatung für Privatpersonen und Selbstständige in Garmisch-Partenkirchen.

Persönlich. Digital. Geordnet.
Illustrative Arbeitswelt · schematischer Ablauf
PERSÖNLICH BERATEN. KLAR ORGANISIERT.
Beruf, Familie, Immobilien und Altersvorsorge verändern sich. Ihre Steuererklärung sollte diese Zusammenhänge berücksichtigen. Wir unterstützen Sie bei der strukturierten Aufbereitung und der steuerlichen Einordnung Ihrer persönlichen Situation.
Wir erstellen die vereinbarte Einkommensteuererklärung mit den erforderlichen Anlagen anhand Ihrer Unterlagen und Angaben. Die voraussichtliche Steuerbelastung beziehungsweise Erstattung erläutern wir auf dieser Grundlage; das Ergebnis hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Eine fallbezogene Unterlagenübersicht hilft, relevante Nachweise zusammenzustellen. Mit DATEV Meine Steuern kann der digitale Belegaustausch organisiert werden. Für Rückfragen und Freigaben stimmen wir einen passenden Weg mit Ihnen ab.
Im vereinbarten Umfang prüfen wir Steuerbescheide und besprechen erkennbare Abweichungen. Bei veränderten Einkünften kann auch die Anpassung von Vorauszahlungen ein Thema sein. Einsprüche und weitere Verfahren werden bei Bedarf gesondert abgestimmt.
Eine vermietete Immobilie, ein Einstieg in die Selbstständigkeit oder eine geplante Vermögensübertragung können über die laufende Erklärung hinausreichen. Sprechen Sie uns möglichst vor der Entscheidung an, damit die steuerlichen Fragen rechtzeitig berücksichtigt werden.
Familie, Beruf, Vermietung oder der Übergang in den Ruhestand: Neben der jährlichen Erklärung betrachten wir Veränderungen, die neue Fragen auslösen. Eine übersichtliche Unterlagenliste erleichtert den Einstieg; welche Angaben tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach Ihrem Fall.
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Neue Tätigkeiten, Veränderungen beim Einkommen oder familiäre Ereignisse früh ansprechen. Welche Folgen sich ergeben, betrachten wir im Zusammenhang.
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Mieteinnahmen, größere Maßnahmen an Immobilien oder Vermögensübertragungen können über die laufende Erklärung hinausreichen. Wir grenzen die Fragen gemeinsam ab.
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Renten und andere Einkünfte können neue Erklärungspflichten oder Vorauszahlungen auslösen. Wir ordnen die vorhandenen Angaben ein.
Wir klären zunächst die betroffenen Jahre, bekannten Termine und benötigten Unterlagen. Nach der Aufbereitung besprechen wir offene Fragen und die Erklärung. Eine sich rechnerisch ergebende Erstattung ist noch keine Zusage des Finanzamts. Die anschließende Bescheidprüfung ist deshalb ein eigener Schritt. Abgabefristen und der Zeitpunkt einer Mandatsübernahme werden konkret geklärt; eine pauschale Fristverlängerung wird nicht versprochen.
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Eine kurze Beschreibung genügt für den Erstkontakt. Welche Unterlagen wir anschließend benötigen und wie Sie diese bereitstellen, stimmen wir persönlich ab.
HÄUFIGE FRAGEN
Ja, wir vereinbaren einen geeigneten digitalen Weg. Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach Ihren Einkünften und Lebensumständen.
Nein. Ob sich eine Erstattung oder Nachzahlung ergibt, hängt von den Einkünften, bereits gezahlten Steuern und den berücksichtigungsfähigen Umständen ab.
Diese können Bestandteil der Einkommensteuererklärung sein. Umfangreiche Immobilienvorhaben besprechen wir zusätzlich im Rahmen der Immobilienberatung.
Steuerliche Begleitung bei Vermietung, Kauf, Verkauf und Übertragung von Immobilien.
Steuerliche Beratung zu Erbschaft, Schenkung und Vermögensnachfolge in Garmisch-Partenkirchen.
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung für Ihre Gründung.
IHR NÄCHSTER SCHRITT
Nennen Sie Steuerjahr, wesentliche Einkunftsarten und besondere Veränderungen. Bitte senden Sie im ersten Kontakt keine Steueridentifikationsnummer, vollständigen Bescheide oder sensiblen Belege.
Beschreiben Sie Ihre Situation und wie wir Sie erreichen können. Gemeinsam klären wir den passenden nächsten Schritt.
Vertrauliche Unterlagen bitte erst über einen gemeinsam vereinbarten Übermittlungsweg senden.