Zum Inhalt springen

Startseite / Leistungen / Jahresabschluss

JAHRESABSCHLUSS

Das Jahr abschließen.
Den nächsten Schritt verstehen.

Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen für Unternehmen in Garmisch-Partenkirchen.

Illustrative Arbeitswelt · schematischer Ablauf

PERSÖNLICH BERATEN. KLAR ORGANISIERT.

Worum es für Sie geht.

Ein Jahresabschluss bündelt die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens. Wir erstellen die vereinbarte Rechnungslegung und erläutern die Ergebnisse so, dass Sie sie für Gespräche mit Gesellschaftern, Finanzierungspartnern und für eigene Entscheidungen nutzen können.

Die passende Gewinnermittlung

Ob Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Die Anforderungen hängen von Rechtsform, gesetzlichen Pflichten und Ihrer Situation ab. Wir prüfen den Rahmen und stimmen die erforderlichen Unterlagen mit Ihnen ab.

Abschluss und betriebliche Steuererklärungen

Zum vereinbarten Auftrag gehören die Erstellung des Jahresabschlusses beziehungsweise der Gewinnermittlung und die dazugehörigen betrieblichen Steuererklärungen. Steuerliche Wahlrechte betrachten wir im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten und Ihrer wirtschaftlichen Ziele.

Nicht erst nach dem Jahresende sprechen

Größere Investitionen, Änderungen der Finanzierung oder eine geplante Übergabe sollten möglichst früh angesprochen werden. Ein vorbereitendes Gespräch hilft, offene Sachverhalte und notwendige Entscheidungen rechtzeitig einzuordnen.

Ergebnisse verständlich besprechen

Wir erläutern wesentliche Entwicklungen, bilanzielle Zusammenhänge und steuerliche Auswirkungen. Falls weitere Analysen oder Planungen sinnvoll sind, stimmen wir diese gesondert ab. Eine Abschlussprüfung ist eine eigenständige Leistung und nicht automatisch Bestandteil der Erstellung.

Der Abschluss erklärt das vergangene Jahr – und eröffnet das nächste Gespräch

Wir erstellen den vereinbarten Abschluss und besprechen die wirtschaftliche Entwicklung. Ein Zahlenwerk soll für Geschäftsführung, Gesellschafter und gegebenenfalls Finanzierungspartner nachvollziehbar sein. Welche Unterlagen und welcher Erstellungsumfang benötigt werden, hängt vom Unternehmen und dem Verwendungszweck ab.

Diese Leistungen können wir für Sie übernehmen

  • Jahresabschlüsse nach den einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Anforderungen.
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen.
  • Eröffnungsbilanzen und vereinbarte Zwischenabschlüsse.
  • Abstimmung der Abschlussunterlagen und offener Buchhaltungssachverhalte.
  • Betrachtung einschlägiger Bewertungs- und Ansatzfragen sowie zulässiger Wahlrechte.
  • Betriebliche Steuererklärungen und erforderliche elektronische Übermittlungen im vereinbarten Auftrag.
  • Unterstützung bei einschlägigen Offenlegungs- oder Hinterlegungsaufgaben.
  • Besprechung des Ergebnisses und der Fragen für das kommende Geschäftsjahr.

Typische Anliegen aus Ihrem Alltag

01

Vor dem Bilanzstichtag

Geplante Investitionen, noch offene Unterlagen und besondere Geschäftsvorfälle früh besprechen. Das frühere Herbstgespräch wird zu einer gezielten Abschlussvorbereitung.

02

Nach dem Geschäftsjahr

Buchhaltung abstimmen, Unterlagen ergänzen und Bilanz- beziehungsweise Gewinnermittlungsfragen bearbeiten. Der erforderliche Umfang wird vorab geklärt.

03

Für Bank und Gesellschafter

Die wirtschaftlichen Verhältnisse verständlich darstellen. Anforderungen des Empfängers und der vereinbarte Erstellungsumfang müssen zusammenpassen.

Bilanz und Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfüllen unterschiedliche Anforderungen

Nicht jedes Unternehmen ermittelt seinen Gewinn auf dieselbe Weise. Rechtsform, einschlägige Pflichten und mögliche Wahlrechte sind gemeinsam zu betrachten. Auch die Erstellung eines Abschlusses ist von einer Abschlussprüfung zu unterscheiden. Wir klären den benötigten Auftrag und die konkreten Anforderungen des jeweiligen Empfängers.

So organisieren wir die Zusammenarbeit

01

Vorbereiten

02

Abstimmen

03

Erstellen

04

Besprechen

Für unser erstes Gespräch

  • Abgestimmte laufende Buchhaltung und vorhandene Vorjahresunterlagen.
  • Angaben zu Beständen, Anlagen und offenen Forderungen oder Verbindlichkeiten.
  • Verträge und Informationen zu besonderen Geschäftsvorfällen.
  • Termine und Anforderungen von Gesellschaftern oder Finanzierungspartnern.

Eine kurze Beschreibung genügt für den Erstkontakt. Welche Unterlagen wir anschließend benötigen und wie Sie diese bereitstellen, stimmen wir persönlich ab.

HÄUFIGE FRAGEN

Erste Orientierung.

Muss jedes Unternehmen bilanzieren?

Nein. Welche Form der Gewinnermittlung möglich oder vorgeschrieben ist, muss für die konkrete Rechtsform und die gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden.

Können Sie auf unserer eigenen Buchhaltung aufbauen?

Ja, soweit Daten und Unterlagen geeignet sind. Vor Beginn klären wir Vollständigkeit, Abstimmungen und den vereinbarten Leistungsumfang.

Ist die Erstellung zugleich eine Prüfung?

Nein. Umfang und Art einer Erstellung und etwaige Prüfungshandlungen müssen ausdrücklich vereinbart und unterschieden werden.

Das könnte ebenfalls wichtig sein.

Finanzbuchhaltung

Digitale Finanzbuchhaltung für Unternehmen und Selbstständige in Garmisch-Partenkirchen.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Planung, Liquidität und Controlling für Unternehmer in Garmisch-Partenkirchen.

Existenzgründung

Steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung für Ihre Gründung.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Sprechen wir über Ihr Anliegen.

Für die erste Anfrage genügen Rechtsform, Geschäftsjahr, Art der bisherigen Gewinnermittlung und der Stand der Buchhaltung. Teilen Sie uns mit, ob Unterlagen für ein Bankgespräch oder einen anderen konkreten Anlass benötigt werden.

+49 8821 9439351 ↗

Eine kurze Nachricht genügt.

Beschreiben Sie Ihre Situation und wie wir Sie erreichen können. Gemeinsam klären wir den passenden nächsten Schritt.

Lieber telefonisch sprechen ↗

Vertrauliche Unterlagen bitte erst über einen gemeinsam vereinbarten Übermittlungsweg senden.

Schreiben Sie uns.

Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Einzelheiten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Bitte senden Sie hier keine Bescheide oder fristgebundenen Aufträge.