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Vor dem Kauf
Nutzung, geplante Arbeiten und Finanzierung gemeinsam betrachten. Steuerliche Annahmen in einer Renditerechnung sollten nachvollziehbar sein.
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IMMOBILIEN & VERMIETUNG
Steuerliche Begleitung bei Vermietung, Kauf, Verkauf und Übertragung von Immobilien.

Ihr Objekt. Der ganze Zusammenhang.
Illustrative Arbeitswelt · schematischer Ablauf
PERSÖNLICH BERATEN. KLAR ORGANISIERT.
Eine Immobilie kann Zuhause, Investition oder Teil Ihrer Nachfolgeplanung sein. Je nach Nutzung stellen sich unterschiedliche steuerliche Fragen. Wir betrachten Ihr Vorhaben möglichst vor einer verbindlichen Entscheidung und ordnen die laufenden steuerlichen Folgen ein.
Mieteinnahmen, Finanzierung und objektbezogene Aufwendungen müssen nachvollziehbar zusammengeführt werden. Wir unterstützen bei der steuerlichen Einordnung der Vermietung und den vereinbarten Erklärungen. Bei gemischter Nutzung oder Vermietung an Angehörige prüfen wir die Besonderheiten des Falls.
Kaufpreisaufteilung, Abschreibungen und die Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand können die steuerliche Behandlung prägen. Pauschale Rendite- oder Abschreibungsversprechen helfen hier nicht: Wir betrachten Objekt, Unterlagen und zeitlichen Ablauf gemeinsam.
Ob und wie ein Verkauf steuerlich zu berücksichtigen ist, hängt unter anderem von Zuordnung, Nutzung und zeitlichen Umständen ab. Vor einem Verkauf oder einer Überführung zwischen privater und betrieblicher Nutzung sollten die Folgen geprüft werden.
Eine Schenkung oder Erbschaft verbindet Bewertungsfragen mit persönlichen Zielen. Wir stimmen die steuerliche Planung mit der vorgesehenen rechtlichen Umsetzung ab. Bei gewerblicher Nutzung können zusätzlich umsatzsteuerliche Fragen relevant sein.
Nicht nur der Kaufpreis zählt, sondern auch Nutzung, Finanzierung, geplante Maßnahmen und ein späterer Verkauf oder eine Übertragung. Ob eine Immobilie selbst genutzt, vermietet oder betrieblich eingesetzt wird, kann die steuerliche Betrachtung wesentlich verändern. Deshalb lohnt sich das Gespräch möglichst vor einer verbindlichen Entscheidung.
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Nutzung, geplante Arbeiten und Finanzierung gemeinsam betrachten. Steuerliche Annahmen in einer Renditerechnung sollten nachvollziehbar sein.
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Einnahmen, laufende Aufwendungen und größere Maßnahmen geordnet dokumentieren. Auch Änderungen der Nutzung früh besprechen.
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Die geplante Transaktion vor der Unterschrift steuerlich einordnen. Haltedauer allein beantwortet nicht jede Frage bei betrieblichen oder besonderen Sachverhalten.
Bei einer renovierungsbedürftigen Immobilie ist zu klären, ob Aufwendungen sofort berücksichtigt werden können oder Teil von Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten sind. Eine Denkmalimmobilie kann zusätzliche Voraussetzungen und Nachweise erfordern. Maßgeblich sind die aktuelle Rechtslage, die notwendigen Nachweise und die konkrete Gestaltung.
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Eine kurze Beschreibung genügt für den Erstkontakt. Welche Unterlagen wir anschließend benötigen und wie Sie diese bereitstellen, stimmen wir persönlich ab.
HÄUFIGE FRAGEN
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Art, Umfang und Zeitpunkt der Maßnahmen sowie der Zusammenhang mit dem Erwerb sind zu prüfen.
Eine allgemeine Zusage wäre falsch. Neben Fristen sind unter anderem die Nutzung und die steuerliche Zuordnung relevant.
Wir besprechen Nutzung, Leistungsumfang und steuerliche Besonderheiten Ihres konkreten Vorhabens und klären, welche Betreuung sinnvoll ist.
Einkommensteuerberatung für Privatpersonen und Selbstständige in Garmisch-Partenkirchen.
Steuerliche Beratung zu Erbschaft, Schenkung und Vermögensnachfolge in Garmisch-Partenkirchen.
Digitale Finanzbuchhaltung für Unternehmen und Selbstständige in Garmisch-Partenkirchen.
IHR NÄCHSTER SCHRITT
Beschreiben Sie Objektart, derzeitige Nutzung und geplantes Vorhaben. Für die erste Anfrage reichen grobe Eckdaten; Kaufverträge, Finanzierungen und weitere Nachweise werden anschließend gezielt angefordert.
Beschreiben Sie Ihre Situation und wie wir Sie erreichen können. Gemeinsam klären wir den passenden nächsten Schritt.
Vertrauliche Unterlagen bitte erst über einen gemeinsam vereinbarten Übermittlungsweg senden.