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IMMOBILIEN & VERMIETUNG

Immobilien verstehen.
Steuerlich vorausdenken.

Steuerliche Begleitung bei Vermietung, Kauf, Verkauf und Übertragung von Immobilien.

Illustrative Arbeitswelt · schematischer Ablauf

PERSÖNLICH BERATEN. KLAR ORGANISIERT.

Worum es für Sie geht.

Eine Immobilie kann Zuhause, Investition oder Teil Ihrer Nachfolgeplanung sein. Je nach Nutzung stellen sich unterschiedliche steuerliche Fragen. Wir betrachten Ihr Vorhaben möglichst vor einer verbindlichen Entscheidung und ordnen die laufenden steuerlichen Folgen ein.

Vermietung und laufende Steuererklärung

Mieteinnahmen, Finanzierung und objektbezogene Aufwendungen müssen nachvollziehbar zusammengeführt werden. Wir unterstützen bei der steuerlichen Einordnung der Vermietung und den vereinbarten Erklärungen. Bei gemischter Nutzung oder Vermietung an Angehörige prüfen wir die Besonderheiten des Falls.

Kauf, Finanzierung und Modernisierung

Kaufpreisaufteilung, Abschreibungen und die Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand können die steuerliche Behandlung prägen. Pauschale Rendite- oder Abschreibungsversprechen helfen hier nicht: Wir betrachten Objekt, Unterlagen und zeitlichen Ablauf gemeinsam.

Verkauf und Nutzungsänderung

Ob und wie ein Verkauf steuerlich zu berücksichtigen ist, hängt unter anderem von Zuordnung, Nutzung und zeitlichen Umständen ab. Vor einem Verkauf oder einer Überführung zwischen privater und betrieblicher Nutzung sollten die Folgen geprüft werden.

Immobilien in der Vermögensnachfolge

Eine Schenkung oder Erbschaft verbindet Bewertungsfragen mit persönlichen Zielen. Wir stimmen die steuerliche Planung mit der vorgesehenen rechtlichen Umsetzung ab. Bei gewerblicher Nutzung können zusätzlich umsatzsteuerliche Fragen relevant sein.

Kaufen, vermieten, renovieren oder weitergeben?

Nicht nur der Kaufpreis zählt, sondern auch Nutzung, Finanzierung, geplante Maßnahmen und ein späterer Verkauf oder eine Übertragung. Ob eine Immobilie selbst genutzt, vermietet oder betrieblich eingesetzt wird, kann die steuerliche Betrachtung wesentlich verändern. Deshalb lohnt sich das Gespräch möglichst vor einer verbindlichen Entscheidung.

Diese Leistungen können wir für Sie übernehmen

  • Steuerliche Einordnung geplanter Immobilienkäufe und -verkäufe.
  • Laufende steuerliche Begleitung vermieteter Objekte und Erklärung der Vermietungseinkünfte.
  • Abgrenzung verschiedener Aufwendungen, etwa bei Erwerb, Renovierung oder Erweiterung.
  • Betrachtung der jeweils einschlägigen Abschreibungsregeln anhand von Objekt und Zeitpunkt.
  • Steuerliche Fragen bei Mietverhältnissen mit Angehörigen.
  • Einordnung umsatzsteuerlicher Besonderheiten bei unternehmerisch genutzten Immobilien.
  • Steuerliche Begleitung einer Schenkung oder eines Erwerbs von Todes wegen.
  • Prüfung einschlägiger Steuer- und Bewertungsbescheide im erteilten Auftrag.

Typische Anliegen aus Ihrem Alltag

01

Vor dem Kauf

Nutzung, geplante Arbeiten und Finanzierung gemeinsam betrachten. Steuerliche Annahmen in einer Renditerechnung sollten nachvollziehbar sein.

02

Während der Vermietung

Einnahmen, laufende Aufwendungen und größere Maßnahmen geordnet dokumentieren. Auch Änderungen der Nutzung früh besprechen.

03

Bei Verkauf & Übertragung

Die geplante Transaktion vor der Unterschrift steuerlich einordnen. Haltedauer allein beantwortet nicht jede Frage bei betrieblichen oder besonderen Sachverhalten.

Renovierung und besondere Objekte sorgfältig planen

Bei einer renovierungsbedürftigen Immobilie ist zu klären, ob Aufwendungen sofort berücksichtigt werden können oder Teil von Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten sind. Eine Denkmalimmobilie kann zusätzliche Voraussetzungen und Nachweise erfordern. Maßgeblich sind die aktuelle Rechtslage, die notwendigen Nachweise und die konkrete Gestaltung.

So organisieren wir die Zusammenarbeit

01

Vorhaben verstehen

02

Unterlagen prüfen

03

Folgen vergleichen

04

Umsetzung begleiten

Für unser erstes Gespräch

  • Art, Lage und beabsichtigte Nutzung des Objekts.
  • Kaufvertragsentwurf oder vorhandene Verträge.
  • Zeitpunkt und Umfang geplanter Maßnahmen.
  • Finanzierung, Vermietungsunterlagen und vorhandene Bescheide.

Eine kurze Beschreibung genügt für den Erstkontakt. Welche Unterlagen wir anschließend benötigen und wie Sie diese bereitstellen, stimmen wir persönlich ab.

HÄUFIGE FRAGEN

Erste Orientierung.

Sind Renovierungskosten sofort abziehbar?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Art, Umfang und Zeitpunkt der Maßnahmen sowie der Zusammenhang mit dem Erwerb sind zu prüfen.

Ist ein Immobilienverkauf nach einer bestimmten Zeit immer steuerfrei?

Eine allgemeine Zusage wäre falsch. Neben Fristen sind unter anderem die Nutzung und die steuerliche Zuordnung relevant.

Betreuen Sie auch Ferienvermietung?

Wir besprechen Nutzung, Leistungsumfang und steuerliche Besonderheiten Ihres konkreten Vorhabens und klären, welche Betreuung sinnvoll ist.

Das könnte ebenfalls wichtig sein.

Einkommensteuer

Einkommensteuerberatung für Privatpersonen und Selbstständige in Garmisch-Partenkirchen.

Erbschaft & Schenkung

Steuerliche Beratung zu Erbschaft, Schenkung und Vermögensnachfolge in Garmisch-Partenkirchen.

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Digitale Finanzbuchhaltung für Unternehmen und Selbstständige in Garmisch-Partenkirchen.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Sprechen wir über Ihr Anliegen.

Beschreiben Sie Objektart, derzeitige Nutzung und geplantes Vorhaben. Für die erste Anfrage reichen grobe Eckdaten; Kaufverträge, Finanzierungen und weitere Nachweise werden anschließend gezielt angefordert.

+49 8821 9439351 ↗

Eine kurze Nachricht genügt.

Beschreiben Sie Ihre Situation und wie wir Sie erreichen können. Gemeinsam klären wir den passenden nächsten Schritt.

Lieber telefonisch sprechen ↗

Vertrauliche Unterlagen bitte erst über einen gemeinsam vereinbarten Übermittlungsweg senden.

Schreiben Sie uns.

Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Einzelheiten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Bitte senden Sie hier keine Bescheide oder fristgebundenen Aufträge.