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LOHN & GEHALT

Lohn abrechnen.
Zusammenarbeit vereinfachen.

Lohn- und Gehaltsabrechnung mit klaren Übergaben für Arbeitgeber in Garmisch-Partenkirchen.

Illustrative Arbeitswelt · schematischer Ablauf

PERSÖNLICH BERATEN. KLAR ORGANISIERT.

Worum es für Sie geht.

Beschäftigte erwarten eine nachvollziehbare Abrechnung. Unternehmen brauchen einen gut organisierten monatlichen Ablauf. Wir unterstützen Sie bei der Lohnbuchhaltung und stimmen mit Ihnen ab, welche Informationen wann benötigt werden.

Monatliche Abrechnung im vereinbarten Umfang

Wir erstellen die vereinbarten Lohn- und Gehaltsabrechnungen und übernehmen die dazugehörigen Meldungen. Ein- und Austritte, Vergütungsänderungen, Sachbezüge und weitere abrechnungsrelevante Sachverhalte werden anhand Ihrer Angaben berücksichtigt.

Änderungen strukturiert übergeben

Stammdaten und laufende Änderungen sollten nicht über verstreute Nachrichten zusammenkommen. Wir vereinbaren einen geeigneten digitalen Übermittlungsweg, Zuständigkeiten und einen monatlichen Abgabetermin. Vorhandene Zeitwirtschafts- oder Personalsysteme beziehen wir in die Planung ein.

Abrechnungen digital bereitstellen

Je nach eingesetzter Lösung kann DATEV Arbeitnehmer online Beschäftigten den digitalen Abruf von Lohndokumenten ermöglichen. Wir besprechen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie die Bereitstellung in Ihren betrieblichen Ablauf passt.

Beratung über den Abrechnungslauf hinaus

Bei Fragen zu lohnsteuerlichen Sachverhalten, Vergütungsbestandteilen und Prüfungen unterstützen wir im vereinbarten Rahmen. Arbeitsrechtliche Vertragsfragen werden bei Bedarf mit einer entsprechend qualifizierten Rechtsberatung abgestimmt.

Mehr als die monatliche Abrechnung

Personal ist für viele Betriebe einer der größten Kostenblöcke. Gleichzeitig geht es bei jeder Abrechnung um Menschen, vertrauliche Angaben und verlässliche Termine. Deshalb verbinden wir die Abrechnung mit einem gut organisierten Datenaustausch und verständlichen Auswertungen. Wir legen gemeinsam fest, welche Aufgaben Ihr Betrieb übernimmt und welche Arbeitsschritte wir für Sie erledigen.

Diese Leistungen können wir für Sie übernehmen

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung mit den vereinbarten Meldungen und Auswertungen.
  • Verarbeitung relevanter Stamm- und Bewegungsdaten, etwa Eintritte, Austritte, Änderungen von Arbeitszeiten und Vergütungsbestandteilen.
  • Einordnung abrechnungsbezogener Angaben zu Sachbezügen, Zuschlägen und weiteren vereinbarten Entgeltbestandteilen.
  • Vorbereitung der abgestimmten Zahlungsinformationen und Bereitstellung der Abrechnungsunterlagen.
  • Abstimmung geeigneter Datenübergaben aus Zeitwirtschaft oder anderen Vorsystemen.
  • Unterstützung bei der Vorbereitung lohnbezogener Prüfungen im vereinbarten Umfang.

Typische Anliegen aus Ihrem Alltag

01

Neue Beschäftigte

Welche Angaben werden vor der ersten Abrechnung benötigt und wer stellt sie rechtzeitig bereit? Eine abgestimmte Checkliste hilft bei einem geordneten Einstieg.

02

Monatliche Veränderungen

Stunden, Fehlzeiten, variable Bezüge und Änderungen brauchen einen festen Übergabetermin. Rückfragen sollten vor dem Abrechnungslauf geklärt werden.

03

Digitale Lohnunterlagen

Mit einem eingerichteten Zugang zu Arbeitnehmer online können Beschäftigte bereitgestellte Dokumente abrufen. Einladung und Freischaltung erfolgen über den Arbeitgeber.

Ein Systemwechsel braucht einen klaren Übergang

Bei einer Umstellung betrachten wir die Datenübernahme, Zuständigkeiten und den ersten Abrechnungsmonat gemeinsam. Test- oder Parallelabrechnungen können je nach Ausgangslage sinnvoll sein. Zahlungsfreigaben, Berechtigungen und die Übergabe an die Finanzbuchhaltung gehören ebenfalls in die Planung. Arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung ist eine eigene Aufgabe und wird mit den zuständigen Fachleuten abgestimmt.

So organisieren wir die Zusammenarbeit

01

Daten bereitstellen

02

Rückfragen klären

03

Abrechnung abstimmen

04

Dokumente bereitstellen

Für unser erstes Gespräch

  • Mitarbeiterzahl und Beschäftigungsarten.
  • Bisheriges Abrechnungssystem und gewünschter Übergabetermin.
  • Zeitwirtschaft, variable Entgeltbestandteile und bekannte Besonderheiten.
  • Bisheriger Ablauf für Daten, Freigaben und Auswertungen.

Eine kurze Beschreibung genügt für den Erstkontakt. Welche Unterlagen wir anschließend benötigen und wie Sie diese bereitstellen, stimmen wir persönlich ab.

HÄUFIGE FRAGEN

Erste Orientierung.

Ist ein Wechsel während des Jahres möglich?

Ein unterjähriger Wechsel kann möglich sein. Wir prüfen die vorhandenen Abrechnungsdaten, erforderliche Übernahmen und einen passenden Übergabezeitpunkt.

Übernehmen Sie auch kleine Arbeitgeber?

Den Umfang und die passende Zusammenarbeit besprechen wir anhand Ihrer Mitarbeiterzahl und des tatsächlichen Bedarfs.

Wer bleibt für die Angaben verantwortlich?

Der Arbeitgeber stellt die erforderlichen Informationen und Entscheidungen bereit. Wir legen die Aufgabenverteilung und Rückfragen gemeinsam fest.

Das könnte ebenfalls wichtig sein.

DATEV-Beratung

Beratung zur digitalen Zusammenarbeit zwischen Ihrem Unternehmen und unserer Kanzlei.

Finanzbuchhaltung

Digitale Finanzbuchhaltung für Unternehmen und Selbstständige in Garmisch-Partenkirchen.

Betriebsprüfung

Steuerliche Begleitung bei Betriebs-, Lohnsteuer- und abrechnungsbezogenen Prüfungsfragen.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Sprechen wir über Ihr Anliegen.

Nennen Sie uns zunächst die ungefähre Mitarbeiterzahl, den gewünschten Beginn, Ihre aktuelle Abrechnungslösung und Besonderheiten wie wechselnde Arbeitszeiten. Personenbezogene Beschäftigtendaten senden Sie erst über den abgestimmten Übermittlungsweg.

+49 8821 9439351 ↗

Eine kurze Nachricht genügt.

Beschreiben Sie Ihre Situation und wie wir Sie erreichen können. Gemeinsam klären wir den passenden nächsten Schritt.

Lieber telefonisch sprechen ↗

Vertrauliche Unterlagen bitte erst über einen gemeinsam vereinbarten Übermittlungsweg senden.

Schreiben Sie uns.

Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Einzelheiten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Bitte senden Sie hier keine Bescheide oder fristgebundenen Aufträge.