Zum Inhalt springen

SERVICE · GEPRÜFT AM 25. OKTOBER 2026

Steuerkalender.
Die nächsten Termine im Blick.

Ausgewählte regelmäßige Steuertermine für November und Dezember 2026. Maßgeblich bleiben Ihr Bescheid, Ihr Anmeldungszeitraum und die für Sie geltenden Besonderheiten. Die Übersicht ersetzt keine individuelle Fristenkontrolle.

Unternehmer · Arbeitgeber

10. November 2026

Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Vorauszahlung (Monatszahler); Lohnsteuer-Anmeldung und Abführung (Monatszahler).

Prüfen Sie rechtzeitig Unterlagenübergabe, Meldung und Zahlung mit Ihrer Kanzlei.

Unternehmer · Immobilien

16. November 2026

Gewerbesteuer-Vorauszahlung und Grundsteuer-Vierteljahresrate, soweit festgesetzt.

Prüfen Sie rechtzeitig Unterlagenübergabe, Meldung und Zahlung mit Ihrer Kanzlei.

Unternehmer

25. November 2026

Zusammenfassende Meldung für meldepflichtige Umsätze bei monatlicher Abgabe.

Prüfen Sie rechtzeitig Unterlagenübergabe, Meldung und Zahlung mit Ihrer Kanzlei.

Unternehmer · Arbeitgeber · Privatkunden

10. Dezember 2026

Umsatzsteuer und Lohnsteuer für Monatszahler; Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen, soweit festgesetzt.

Prüfen Sie rechtzeitig Unterlagenübergabe, Meldung und Zahlung mit Ihrer Kanzlei.

Unternehmer

28. Dezember 2026

Zusammenfassende Meldung für meldepflichtige Umsätze bei monatlicher Abgabe.

Prüfen Sie rechtzeitig Unterlagenübergabe, Meldung und Zahlung mit Ihrer Kanzlei.

Was bei der Planung wichtig ist.

Dauerfristverlängerung: Bei wirksamer Verlängerung verschieben sich die Umsatzsteuer-Voranmeldung und Vorauszahlung um einen Monat. Der Termin betrifft dann einen anderen Voranmeldungszeitraum; Lohnsteuer und zusammenfassende Meldung folgen eigenen Regeln.

Schonfrist ist keine Abgabefrist: Eine Zahlungsschonfrist verlängert nicht die Frist für eine Anmeldung. Zahlungsart und rechtzeitiger Zahlungseingang sind gesondert zu beachten. Planen Sie die Zahlung zum eigentlichen Fälligkeitstermin.

Bescheid und Einzelfall: Vorauszahlungen, abweichende Zahlungsweisen, Jahres- oder Quartalsanmeldungen und individuell gesetzte Fristen können abweichen. Sozialversicherungstermine und Jahreserklärungsfristen sind in dieser Auswahl nicht enthalten.

Quellen: IHK Karlsruhe – Steuertermine 2026, § 18 UStG, § 41a EStG, § 19 GewStG, § 28 GrStG, § 46 UStDV.

Sprechen wir über Ihr Anliegen.

Eine kurze Beschreibung genügt. Wir klären gemeinsam den passenden nächsten Schritt. Bitte senden Sie im Erstkontakt keine vertraulichen Unterlagen oder fristgebundenen Aufträge.

+49 8821 9439351 · kontakt@stb-scheck.de